Mehr Leistung. Günstiger Preis. Jetzt wechseln.

Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

22.02.2010 Staat muss PKV für Arbeitslose zahlen

Die private Krankenversicherung bietet zwar einen sehr guten Schutz im Krankheitsfall mit zahlreichen, zusätzlichen Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben sind, aber natürlich schützt sie nicht vor Arbeitslosigkeit.

Von Arbeitslosigkeit kann jeder irgendwann einmal betroffen sein.

Doch auch dann muss man gewährleisten können, dass man die Beiträge zur PKV weiterhin bezahlen kann. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nun entschieden, dass die Arge die Beiträge für die private Krankenversicherung von Arbeitslosen tragen muss. Und zwar in voller Höhe. Denn würde nur ein Teil der Kosten übernommen, wäre dies, genau genommen, sogar verfassungswidrig. Arbeitslose, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können somit auf staatliche Zuschüsse vertrauen, um die Beiträge für die PKV abdecken zu können.

Diese Regelung, die die Arbeitslosen vor den Kosten der PKV und vor allem auch vor einem drohenden Wegfall des Versicherungsschutzes schützen soll, gilt bereits seit dem Jahr 2009. Wesentlich ist dabei natürlich, dass die Arbeitslosen auch schon vor der Arbeitslosigkeit privat versichert waren. Wenngleich früher ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen wurde, können privat Versicherte auch in der Arbeitslosigkeit in der gewohnten Versicherung verbleiben.

Personen, die ALG II in Anspruch nehmen, erhalten einen festen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. So ist es gesetzlich geregelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser im Gesetz verankerte Zuschuss auf die Kosten der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind allerdings oftmals höher. Die Differenz müsste nach diesem Modell der versicherte Arbeitslose selbst bezahlen, wozu viele nicht imstande sind, da sie ansonsten mitunter sogar unter das Existenzminimum rutschen würden. Daher wurde durcheinen Eilbeschluss aus dem Jahr 2009 entschieden, dass der Grundsicherungsträger in einem solchen Fall für die vollen Kosten der privaten Krankenversicherung aufkommen muss. Ausschlaggebend ist somit, ob der Differenzbetrag, den der Versicherte selbst bezahlen müsste, das Existenzminimum bedrohen würde oder nicht. Der Staat ist dazu verpflichtet, den Bürgern das Existenzminimum zu sichern.

Seit 01.01.2009 ist es nun bereits der Fall, dass Menschen, die privat krankenversichert waren und anschließend arbeitslos werden, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, sondern in der privaten Krankenversicherung verbleiben können, da der Staat die Kosten dafür übernehmen muss, wenn das Existenzminimum des Arbeitslosen bedroht sein sollte. Allerdings müssen die privaten Krankenversicherungen seitdem auch einen Basistarif anbieten, der in Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichkommt.

PKV Angebot Anfordern

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.
 

Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !