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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

12.12.2009 Private Krankenversicherungen können bei Betrug Verträge kündigen


Auch private Krankenversicherungen müssen sich schützen.
Wie auch in anderen Gebieten der Versicherungen gibt es in der privaten Krankenversicherung den Fall des Versicherungsbetrugs. Die privaten Krankenkassen haben verschiedene Möglichkeiten, um in solch einem Fall gegen den Versicherten vorzugehen. Durch ein Urteil des OLG Koblenz wurde nun entschieden, dass der private Krankenversicherer in diesem Fall auch das Recht hat, nicht nur die jeweilige Versicherung bzw. den vom Betrug betroffenen Teilvertrag zu kündigen, sondern überdies hinaus auch alle anderen Verträge zu kündigen. Dies trifft zu selbst dann, wenn diese Verträge eigentlich gar nicht von dem Betrugsfall betroffen gewesen sind.

In dem entsprechenden Fall, der zum besagten Urteil führte, lag ein bereits 30 Jahre alter Vertrag vor. Der Versicherte hatte zusätzlich zur privaten Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abgeschlossen. Nachdem der Versicherte mehrmals hintereinander die Kosten für zerbrochene Brillen vom Versicherer bekam, forschte der Versicherer näher nach. Tatsächlich konnte hier ein Betrugsfall festgestellt werden, da der Versicherer die zerbrochene Brille einforderte und die vom Versicherten geschickte Brille nicht die Brille des Versicherten sein konnte.

Nicht nur die Versicherungsgesellschaft wurde betrogen, sondern auch die Optiker, die die entsprechenden Kostenvoranschläge ausgestellt hatten. Nachdem der Betrugsfall von einem Sachverständigen bestätigt wurde, folgte die Kündigung aller Verträge seitens der Versicherungsgesellschaft. Auch die Pflegeversicherung wurde gekündigt. Der Versicherte jedoch legte Klage beim Oberlandesgericht Koblenz ein, da die nicht alle Verträge von dem Betrugsfall betroffen währen und er die Kündigung aus diesem Grund nicht für alle Versicherungen akzeptieren wollte.

Die Richter jedoch entschieden im Sinne der Versicherung, da der Versicherte das Vertrauensverhältnis beeinträchtigt hat und dies selbstverständlich auch für alle Verträge zwischen den beiden Vertragsparteien gelte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Obwohl der Betrugsfall eigentlich nur in den Bereich der Krankenversicherung gefallen wäre, ist es dem Versicherer somit durchaus erlaubt, auch die Pflegeversicherung oder andere Versicherungen mit dem Mandanten fristlos zu kündigen, da anzunehmen ist, dass der Versicherte ein betrügerisches Verhalten an den Tag legt und die Versicherungsgesellschaft somit weiterhin vorsätzlich schädigen könnte. Selbstverständlich muss eine solche Vorgehensweise seitens der privaten Krankenversicherungen ein Ausnahmefall bleiben. Denn die Krankenversicherung ist eine essenzielle Versicherung und für die soziale Absicherung enorm wichtig. Da sich die privaten Krankenversicherungen jedoch vor Betrug schützen können müssen, ist in Einzelfällen auch die Kündigung aller Versicherungen durchaus rechtens.

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