Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
26.12.2009 Bürgerentlastungsgesetz bringt Vorteile in der PKV
Ein neues Gesetz soll bei den in der Krankenversicherten für finanzielle Erleichterungen sorgen.
Für Versicherte ergeben sich durch das neue Bürgerentlastungsgesetzes entscheidende Vorteile, vor allem dadurch, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nun steuerlich absetzbar sind. Dies ist ein entscheidender Vorteil für die Krankenversicherten, da sich ihre Steuerschuld somit vermindern lässt. Wenngleich sich die Beiträge zur Krankenversicherung bisher nämlich nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze von der Steuer absetzen ließen, entfällt diese Höchstgrenze ab dem Jahr 2010, sodass die Krankenversicherungsbeiträge nun voll absetzbar sind.
Profitieren tun jedoch nicht nur Krankenversicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das neue Bürgerentlastungsgesetz sieht nämlich auch eine entsprechende Entlastung für Versicherte in der privaten Krankenversicherung vor.
Die Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung entfällt sowohl bei der gesetzlichen, als auch in der privaten Krankenversicherung. Jedoch werden die beiden Versicherungsmodelle unterschiedlich behandelt. Bei der PKV sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in dem Umfang von der Steuer absetzbar, wie sie auch die Leistungen abdecken, die der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Somit können Zusatzleistungen wie Chefarzt-Service oder aber auch Einbettzimmer-Service nicht geltend gemacht werden. Auch Beiträge für das Krankentagegeld wirken sich nicht steuermindernd aus.
Somit profitieren vor allem Versicherte in der privaten Krankenversicherung, die in den Basistarifen angesiedelt sind. Diese können nämlich bis zu 90 Prozent und mehr abgesetzt werden. Bei hochwertigeren Tarifmodellen wiederum sind es noch immer rund 80 Prozent. Wer genau wissen möchte, welcher Anteil geltend gemacht werden kann, kann dies bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfahren.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit wiederum etwas anderes aus. Hier können jene Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden, die man selbst in die GKV einzahlt. Somit kann der Anteil, der vom Arbeitgeber übernommen wird, nicht steuerlich abgesetzt werden. Auch gibt es noch unterschiedliche Berechnungsmodelle, wenn Zusatzleistungen genutzt werden. Wird beispielsweise auch Tagegeld in Anspruch genommen, so vermindert sich der absetzbare Betrag um vier Prozent.
Arbeitnehmer sehen die steuerliche Erleichterung direkt am Lohnzettel, denn der Arbeitgeber muss in diesem Fall direkt weniger Lohnsteuer abführen. Den jeweiligen Betrag erhält der Arbeitnehmer dann in Form seines Lohns ausbezahlt. Selbstständige geben die jeweiligen, absetzbaren Beträge einfach bei der Steuererklärung an und können sie somit absetzen.
Um abschätzen zu können, welche Steuererleichterung für den Steuerzahler tatsächlich spürbar wird, hat der Bund der Steuerzahler bereits eine Modellrechnung angestellt. Somit ergibt sich für einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.500,-- Euro ein Mehrgehalt von netto rund 45 Euro im Monat.
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.
Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !
© 2012 famDIREKT

