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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

11.05.2009 Datenskandal bei Krankenkassen aufgedeckt

Im August 2008 hat die Nachricht, dass eines der größten gesetzlichen Krankenkassen allein 200.000 Datensätze mit vertraulichen Patientendaten an eine Privatfirma weitergereicht hat, hohe Wellen geschlagen. Nun steht das Gesundheitswesen vor einem erneuten Datenskandal.

Wegen eines besonders schweren Verstoßes des Datenschutzes stehen zwei der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in zwei Fällen. In Oldenburg und Aurich gehen die Fahnder dem Verdacht nach, dass offensichtlich sensible Daten von Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben wurden. Es handelt sich dabei z.B. um Angaben über Krebserkrankungen und Behinderungen der Versicherungsnehmer. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Laut Jahresbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten waren schon im letzten Jahr ähnliche Vorfälle zu verzeichnen. Danach sollen Innungskrankenkassen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten ausgewertet haben, um für private Leistungsangebote sogenannte Leistungsausschlussgründe erheben zu können. Ohne rechtliche Grundlage haben hier also nicht nur relevante Angaben zu schweren Erkrankungen den Besitzer gewechselt, sondern es ist auch noch der Versuch unternommen worden, anhand von Datenauswertungen, Patienten ihre vertragsmäßigen Rechte zu beschneiden.

Die Öffentlichkeit fragt sich, wie es zu dieser Datenpanne und dem Verhalten der Krankenkassen kommen konnte. Ziel bei diesem Datendiebstahl, der zu Lasten der Patienten geht, ist der Verkauf von privaten Zusatzpolicen. Laut Sozialgesetzbuch ist die Weitergabe von Patientendaten allerdings ausgeschlossen. Das scheint aber kein Hinderungsgrund für die gesetzlichen Krankenkassen zu sein. Tatsache ist, dass mit zunehmendem Wettbewerb wohl nur die großen Kassen eine Überlebenschance haben werden. Das ist mithin ein Grund, warum eine Weitergabe von Daten attraktiv ist. Viele Kassen versuchen durch Fusionen das Versicherungsgeschäft anzukurbeln, indem sie ihren Kunden private Zusatzangebote zu Sonderkonditionen anbieten. Dabei ist zu beachten, dass diese Sonderkonditionen nur solange gewährt werden, solange der Versicherungsnehmer auch Mitglied der gesetzliche Krankenkasse ist.

Es wird also eindeutig eine längerfristige Kundenanbindung angestrebt, mit der Hoffnung, dass ein Versicherungsnehmer seine Kasse nicht so schnell wechseln wird, wenn er einen Zusatzbeitrag abgeschlossen hat. Ob die Rechnung allerdings aufgehen wird, ist nach der öffentlichen Diskussion der Problematik im Umgang mit sensiblen Daten mehr als fraglich.

Die Vorkommnisse des letzten Jahres sowie der erneute Datenskandal hat Politiker auf den Plan gerufen. Einstimmigkeit herrscht bei dem Vorhaben, das noch in dieser Legislaturperiode eine Datenschutzgesetznovelle verabschiedet werden soll, so dass die Weitergabe von Kundendaten ohne Wissen und explizite Zustimmung der Betroffenen nicht mehr möglich ist. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass sich die Wirtschaft stark beeinträchtigt fühlt, wohingegen Verbraucherschützer eine Placebo-Gesetzgebung befürchten, also ein Schein-Gesetz. Die Koalition findet sich dieser Tage zu neuen Gesprächen ein, um schnellstmöglich einen Kompromiss herbeizuführen.

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