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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
06.07.2009 Die Gesundheitsreform 2009
Was ändert sich für die gesetzlich Versicherten ?
Erweitert wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Eltern-Kind-Kuren, Impfungen, Reha-Behandlungen für alte Menschen und ebenso bei der Betreuung von schwer Erkrankten und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer seine Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss dazu bezahlen. Behandlungen, die durch Komplikationen von Piercings entstehen, werden nicht mehr bezahlt. Kliniken müssen für ambulante Behandlungen geöffnet sein. Darüberhinaus können gesetzliche Krankenkassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Hausarzttarife müssen zukünftig von allen Krankenkassen angeboten werden.
Werden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen steigen ?
Bundesweit gilt ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ein und Krankenkassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Geldern nicht aus, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge einfordert, ist allerdings ein Kassenwechsel erlaubt. Seit dem 1. Juni 2009 liegt der Beitragssatz für den Gesundheitsfonds bei 14,9 Prozent.
Was wird sich für Privatversicherte ändern ?
Vom 1. Januar 2009 an muss ein Basistarif von den Privatkassen angeboten werden, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Versicherte, die sich den Tarif nicht leisten können, müssen weniger zahlen. Bestandskunden können im Jahr 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif von anderen Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für die über 55-Jährigen und Bedürftige. Da der Basistarif nach Ansicht der privaten Krankenversicherungen nicht kostendeckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für die Besserverdienenden wird ein Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert. Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze liegen.
Was bringt die Reform für Nichtversicherte ?
Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung für alle Bundesbürger. Nichtversicherte Personen müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein - und sie müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Krankenkassen bereits vom 1. April 2007 an wieder aufgenommen werden. Ehemalige Privatversicherte ohne Schutz müssen von der PKV vom 1. Juli 2007 an im so genannten Standardtarif aufgenommen werden - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann nur noch dann gekündigt werden, wenn eine neue Police nachgewiesen wird. Wer seine Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Offene Beiträge, samt Strafzuschlägen, müssen nachträglich bezahlt werden.
Was ändert sich für den Arzt und Apotheker ?
Im 2011 wird eine neue Vergütungsordnung mit festgelegten Euro-Preisen eingeführt. Ärzte in den sogenannten “unterversorgten“ Gebieten bekommen schon im Vorhinein Zuschläge. Der Rabatt, den die Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, wird von 2,00 EURO auf 2,30 EURO angehoben. Bevor ein teures Medikament verordnet werden kann, muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen und teuren Arzneimitteln wird gesichert.
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