Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Gesundheitsreform [1/2]
In Deutschland steht nun schon seit vielen Jahren das Gesundheitswesen
in der Diskussion und hat bereits zahlreiche Reformen erlebt.
Teure und aufgeblähte Verwaltungsapparate der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) haben immer wieder Kritiker auf den Plan gerufen. Unter
anderem sind z.B. die Zuzahlungen von Medikamenten, die in den
vergangenen Jahren mehrmals angehoben wurden, unter Beschuss
geraten, ebenso wie die lästige Praxisgebühr von 10 Euro für
einen einfachen Arztbesuch. Die Gefahr, anhand von auswuchernden
Kostenentwicklungen, ohne Versicherungsschutz dazustehen, wird
für einige Versicherungsnehmer immer größer.
Bedeutung der Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform ist dazu geschaffen, um gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung vornehmen zu können. Diese Reformen sollten hauptsächlich der Stabilisierung der Beitragssätze dienen. Sie waren meist mit Einschränkungen der Leistungen, sowie der Erhöhungen der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Dabei muss beachtet werden, dass sich Beitragsänderungen auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und ebenso auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten auswirken. Die Gesundheitsreformen zogen historisch gesehen aber auch eine Auswirkung der Leistungen und die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen nach sich. Die kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen ist das eigentliche Ziel der Gesundheitsreform, wohingegen die Förderung von präventiven Ansätzen zur Verhinderung der krankheitsbedingter Kosten bei bisherigen Reformen eine geringere Rolle spielte, da die spürbaren Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen würde. Der Begriff „Finanzierungsreform im Gesundheitswesen“ wäre in dieser Sache viel präziser. Der zeitliche Ablauf und Eckpunkte der Gesundheitsreform [1/2] 3.Juli 2006 Die Parteien der CDU, CSU und SPD fassen den Kern der Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2007 wie folgt zusammen: • Bisher verloren Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Alterungsrückstellungen, die bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft für sie gebildet wurden, wenn sie in eine andere Versicherung wechselten. In Zukunft sollen nun privat Versicherte ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen können. • Es wird eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger vereinbart. D.h., dass neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) einen einheitlichen Grundtarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten müssen. Ablehnungen von Anträgen auf Aufnahme in den Grundtarif können nicht infolge einer gesundheitlichen Risikoprüfung geschehen. • Apotheken sind nun verpflichtet, einen höheren Rabatt von Euro 2,30 pro verschreibungspflichtiges Medikament an die GKV zu zahlen (bisher Euro 2,00). Dies soll einer Einsparung von 180 Millionen Euro jährlich entsprechen. • Der Zuschuss zur Krankenversicherung, der durch Steuern finanziert wird und der in 2007 um 2,7 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt wurde, wird beibehalten. Für das Jahr 2008 sind insgesamt 1,5 Milliarden vorgesehen und 3 Milliarden für das Jahr 2009. Der Steuerzuschuss soll langfristig steigen. Der Sinn und Zweck dieses Planes ist, dass durch diesen Steuerzuschuss die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern zukünftig in der GKV mitfinanziert werden soll. • Die lohnbezogenen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Zuschuss aus Steuermitteln sollen in Zukunft über einen Gesundheitsfonds unter den Krankenkassen verteilt werden. Hinzu kommt ein ergänzender Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren jeweiligen Versicherten direkt erheben können. Dabei wird freigestellt, diesen Zusatzbeitrag prozentual zum Einkommen oder als Kopfpauschale zu erheben. Der Zusatzbeitrag bleibt dabei auf maximal 1% des Einkommens begrenzt. • Der Grundsatz lautet: "Ambulant statt stationär" • In 2007 erhöhen die Krankenkassen ihr lohnbezogenen Beitragssätze um ca. 0,5 Prozent, was voraussichtlich Mehreinnahmen von ca. 5 Milliarden Euro ausmacht. Es ist anzumerken, dass diese Erhöhungen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber jeweils zur Hälfte treffen. Im Durchschnitt erreicht damit der Beitragssatz 14,7 Prozent des Bruttolohns. Davon werden wiederum 6,9 Prozentpunkte vom Arbeitgeber gezahlt, wohingegen der Arbeitnehmerbeitrag weiterhin den in 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 Prozent enthält. Er wird daher im Durchschnitt 7,8 Prozentpunkte betragen. zurück zur Versicherungs - News Startseite
Die Gesundheitsreform ist dazu geschaffen, um gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung vornehmen zu können. Diese Reformen sollten hauptsächlich der Stabilisierung der Beitragssätze dienen. Sie waren meist mit Einschränkungen der Leistungen, sowie der Erhöhungen der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Dabei muss beachtet werden, dass sich Beitragsänderungen auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und ebenso auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten auswirken. Die Gesundheitsreformen zogen historisch gesehen aber auch eine Auswirkung der Leistungen und die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen nach sich. Die kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen ist das eigentliche Ziel der Gesundheitsreform, wohingegen die Förderung von präventiven Ansätzen zur Verhinderung der krankheitsbedingter Kosten bei bisherigen Reformen eine geringere Rolle spielte, da die spürbaren Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen würde. Der Begriff „Finanzierungsreform im Gesundheitswesen“ wäre in dieser Sache viel präziser. Der zeitliche Ablauf und Eckpunkte der Gesundheitsreform [1/2] 3.Juli 2006 Die Parteien der CDU, CSU und SPD fassen den Kern der Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2007 wie folgt zusammen: • Bisher verloren Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Alterungsrückstellungen, die bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft für sie gebildet wurden, wenn sie in eine andere Versicherung wechselten. In Zukunft sollen nun privat Versicherte ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen können. • Es wird eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger vereinbart. D.h., dass neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) einen einheitlichen Grundtarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten müssen. Ablehnungen von Anträgen auf Aufnahme in den Grundtarif können nicht infolge einer gesundheitlichen Risikoprüfung geschehen. • Apotheken sind nun verpflichtet, einen höheren Rabatt von Euro 2,30 pro verschreibungspflichtiges Medikament an die GKV zu zahlen (bisher Euro 2,00). Dies soll einer Einsparung von 180 Millionen Euro jährlich entsprechen. • Der Zuschuss zur Krankenversicherung, der durch Steuern finanziert wird und der in 2007 um 2,7 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt wurde, wird beibehalten. Für das Jahr 2008 sind insgesamt 1,5 Milliarden vorgesehen und 3 Milliarden für das Jahr 2009. Der Steuerzuschuss soll langfristig steigen. Der Sinn und Zweck dieses Planes ist, dass durch diesen Steuerzuschuss die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern zukünftig in der GKV mitfinanziert werden soll. • Die lohnbezogenen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Zuschuss aus Steuermitteln sollen in Zukunft über einen Gesundheitsfonds unter den Krankenkassen verteilt werden. Hinzu kommt ein ergänzender Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren jeweiligen Versicherten direkt erheben können. Dabei wird freigestellt, diesen Zusatzbeitrag prozentual zum Einkommen oder als Kopfpauschale zu erheben. Der Zusatzbeitrag bleibt dabei auf maximal 1% des Einkommens begrenzt. • Der Grundsatz lautet: "Ambulant statt stationär" • In 2007 erhöhen die Krankenkassen ihr lohnbezogenen Beitragssätze um ca. 0,5 Prozent, was voraussichtlich Mehreinnahmen von ca. 5 Milliarden Euro ausmacht. Es ist anzumerken, dass diese Erhöhungen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber jeweils zur Hälfte treffen. Im Durchschnitt erreicht damit der Beitragssatz 14,7 Prozent des Bruttolohns. Davon werden wiederum 6,9 Prozentpunkte vom Arbeitgeber gezahlt, wohingegen der Arbeitnehmerbeitrag weiterhin den in 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 Prozent enthält. Er wird daher im Durchschnitt 7,8 Prozentpunkte betragen. zurück zur Versicherungs - News Startseite
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