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Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

Einführung in das Versicherungswesen: Gesundheitsreform [2/2]

Der zeitliche Ablauf und Eckpunkte der Gesundheitsreform [2/2]

2. Februar 2007

• Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, soll dies der Stichtag sein. 1. April 2007

• Versicherungsnehmer, die momentan ohne Versicherungsschutz sind und vorher gesetzlich versichert waren, unterliegen nun der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse.

• Die Anwartschaften auf neue Personengruppen und die ambulante Versorgung werden durch Krankenhäuser ausgeweitet.

• Der Mindestbeitrag für Selbständige wird ab diesem Zeitpunkt gesenkt.

• Die betriebliche Gesundheitsförderung wird gestärkt.

• Kuren, Mutter-Kind oder Vater-Kind sowie Impfungen werden zu Pflichtleistungen.

• Geburtshäuser erhalten zukünftig bei ambulanten Geburten einen Betriebskostenzuschuss durch die Krankenkassen.

• Die Palliativ-Versorgung wird in Zukunft ausgebaut und die Träger von Kinderhospizen werden finanziell besser gestellt.

• Übergangene vom Krankenhaus in die Pflege oder REHA werden verbessert.

• Ab sofort besteht ein Anspruch auf die geriatrische (Geriatrie = Altersmedizin) und sonstige REHA-Leistungen im medizinischen Bereich.

• Häusliche Krankenpflege in neuen Wohnformen ist nun erstattungsfähig.

• Ab sofort müssen sich REHA-Einrichtungen zertifizieren lassen.

• Für die Rehabilitationseinrichtungen besteht nun eine freie Wahl.

• Für alle Arzneimittel gilt ab sofort eine Kosten-Nutzen-Bewertung.

• Es dürfen nun auch einzelne Tabletten an Patienten ausgegeben werden.

• Arzneimitteldaten werden besser geschützt.

• Apothekenrabatte werden auf Euro 2,30 angehoben.

• Es werden Wahltarife eingeführt.

• Zukünftig wird die integrierte Versorgung flächendeckend gefördert und in die Pflegeversicherung eingebunden.

• Entsprechende Maßnahmen werden entwickelt, um den Missbrauch der Versicherungskarte zu verhindern.

• Es wird nun die Versorgungsqualität gemessen und dokumentiert.

• Jedwede Fusionen werden kassenartenübergreifend ermöglicht.

• Irgendwelche Maßnahmen, die z.B. medizinisch nicht indiziert sind, wie Schönheitsoperationen, erfordern in Zukunft eine Beteiligung der Versicherungen an den Folgekosten.

• Bundesknappschaften werden geöffnet.

1. Juli 2007

• Verbesserung des Standardtarifes für Nichtversicherte werden eingeführt, die dem PKV-System angehören.

1. Januar 2008

• Eine Ein-Prozent-Regelung für chronisch Erkrankte wird präzisiert.

1. Juli 2008

• Ab sofort werden die Krankenkassenspitzenverbände durch den Spitzenverband ersetzt. Ein medizinischer Dienst auf Bundesebene wird durch den Spitzenverband gegründet.

1. November 2008

• Ein allgemeiner und einheitlicher Beitragssatz wird nun für die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich festgelegt.

1. Januar 2009

• In Zukunft besteht für alle eine Versicherungspflicht.

• Es werden Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch möglich.

• Der einheitliche Beitragssatz und die vertragsärztliche Euro-Gebührenverordnung werden eingeführt.

• In der PKV wird zukünftig ein Basistarif eingeführt.

• Die Seekrankenkasse wird geöffnet.

• Die Gesundheitsfonds und der neue Risikostrukturausgleich für Krankenkassen starten.

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