Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
07.03.2010 Gesundheitsuntersuchung als Basis für PKV-Vertrag
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung jeder
Versicherte dieselben Konditionen und Leistungen von der GKV
erwarten kann, verhält sich dies bei der PKV etwas anders. Denn
hier wollen die privaten Krankenversicherungen sehr genau wissen,
in welchen Gesundheitszustand der jeweilige Versicherte eingestuft
werden soll und ob möglicherweise ein erhöhtes Gesundheitsrisiko
besteht, durch das auch wiederum höhere Kosten auf die Versicherung
zukommen könnten.
Hierzu wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Bei dieser Gesundheitsuntersuchung wird der Gesundheitszustand des Versicherten genau überprüft und festgestellt. Auch eventuelle Vorerkrankungen oder Risiken werden dabei genau untersucht. Die Ergebnisse aus der Gesundheitsuntersuchung werden anschließend auch als Basis für den Versicherungsvertrag herangezogen.
Vorerkrankungen bedeuten Risikozuschläge
Werden bei der Gesundheitsuntersuchung Vorerkrankungen oder auch sonstige Risiken festgestellt, so werden bestimmte Risikozuschläge auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen, sodass sich die Beiträge für den Versicherten erhöhen. Die Versicherung hebt diese Risikozuschläge ein, um sich besser absichern zu können, da bei dem jeweiligen Patienten auch ein höheres Risiko besteht, dass es zu einem Versicherungsfall kommen kann und die PKV für die Behandlungskosten aufkommen muss. Dabei kann es unter Umständen auch sein, dass ein Antragssteller gar nicht aufgenommen wird und es zu keinem Versicherungsvertrag kommt, da das Risiko für die Krankenversicherung zu hoch wäre.
Während der Gesundheitsprüfung werden dem Patienten auch zahlreiche Fragen zu seiner bisherigen Krankheitsgeschichte gestellt. Dabei muss er die jeweiligen Fragen richtig und ehrlich beantworten. Die Fragen beziehen sich dabei vor allem auf bisherigen Behandlungen oder Operationen im Zeitraum der letzten Jahre. Selbst kleinere Vorerkrankungen werden genau erfragt und müssen angegeben werden. Sollte der Antragsstellung bei der Gesundheitsprüfung Tatsachen verschweigen und sollte sich später herausstellen, dass schon vor der Aufnahme des Versicherten Erkrankungen bestanden haben, die nicht in der Gesundheitsprüfung aufgenommen wurden, so kann dies weit reichende Folgen für den Versicherten haben. Denn in diesem Fall ist die Versicherung nicht mehr dazu verpflichtet die Kosten im Schadensfall zu übernehmen und wird den Vertrag mit dem Versicherten auch auflösen.
Keine falschen Angaben machen
Gefährlich für den Antragssteller kann es nicht nur werden, wenn er Fakten verschweigt, sondern vor allem natürlich auch dann, wenn er Angaben zu seinem Gesundheitszustand verfälscht. Denn damit wird er auch falsch eingestuft und bezahlt geringere Prämien als nötig werden oder wird von der Versicherung aufgenommen, obwohl er unter Angabe der wahren Angaben nicht aufgenommen werden würde. Auch hier kann die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers ist rechtlich gedeckt. Werden seitens des Versicherten Angaben zu Vorerkrankungen gemacht, werden zwar auch Risikozuschläge auf die Prämie berechnet. Doch selbstverständlich können diese Risikozuschläge auch im Nachhinein wieder entfallen, wenn es beispielsweise zur Ausheilung der Krankheit kommt. Eine solche Heilung muss allerdings auch von ärztlicher Seite bestätigt werden.
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Hierzu wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Bei dieser Gesundheitsuntersuchung wird der Gesundheitszustand des Versicherten genau überprüft und festgestellt. Auch eventuelle Vorerkrankungen oder Risiken werden dabei genau untersucht. Die Ergebnisse aus der Gesundheitsuntersuchung werden anschließend auch als Basis für den Versicherungsvertrag herangezogen.
Vorerkrankungen bedeuten Risikozuschläge
Werden bei der Gesundheitsuntersuchung Vorerkrankungen oder auch sonstige Risiken festgestellt, so werden bestimmte Risikozuschläge auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen, sodass sich die Beiträge für den Versicherten erhöhen. Die Versicherung hebt diese Risikozuschläge ein, um sich besser absichern zu können, da bei dem jeweiligen Patienten auch ein höheres Risiko besteht, dass es zu einem Versicherungsfall kommen kann und die PKV für die Behandlungskosten aufkommen muss. Dabei kann es unter Umständen auch sein, dass ein Antragssteller gar nicht aufgenommen wird und es zu keinem Versicherungsvertrag kommt, da das Risiko für die Krankenversicherung zu hoch wäre.
Während der Gesundheitsprüfung werden dem Patienten auch zahlreiche Fragen zu seiner bisherigen Krankheitsgeschichte gestellt. Dabei muss er die jeweiligen Fragen richtig und ehrlich beantworten. Die Fragen beziehen sich dabei vor allem auf bisherigen Behandlungen oder Operationen im Zeitraum der letzten Jahre. Selbst kleinere Vorerkrankungen werden genau erfragt und müssen angegeben werden. Sollte der Antragsstellung bei der Gesundheitsprüfung Tatsachen verschweigen und sollte sich später herausstellen, dass schon vor der Aufnahme des Versicherten Erkrankungen bestanden haben, die nicht in der Gesundheitsprüfung aufgenommen wurden, so kann dies weit reichende Folgen für den Versicherten haben. Denn in diesem Fall ist die Versicherung nicht mehr dazu verpflichtet die Kosten im Schadensfall zu übernehmen und wird den Vertrag mit dem Versicherten auch auflösen.
Keine falschen Angaben machen
Gefährlich für den Antragssteller kann es nicht nur werden, wenn er Fakten verschweigt, sondern vor allem natürlich auch dann, wenn er Angaben zu seinem Gesundheitszustand verfälscht. Denn damit wird er auch falsch eingestuft und bezahlt geringere Prämien als nötig werden oder wird von der Versicherung aufgenommen, obwohl er unter Angabe der wahren Angaben nicht aufgenommen werden würde. Auch hier kann die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers ist rechtlich gedeckt. Werden seitens des Versicherten Angaben zu Vorerkrankungen gemacht, werden zwar auch Risikozuschläge auf die Prämie berechnet. Doch selbstverständlich können diese Risikozuschläge auch im Nachhinein wieder entfallen, wenn es beispielsweise zur Ausheilung der Krankheit kommt. Eine solche Heilung muss allerdings auch von ärztlicher Seite bestätigt werden.
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