Mehr Leistung. Günstiger Preis. Jetzt wechseln.

Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

17.05.2010 Gruppenversicherungen über die PKV bieten interessante Vorteile

Arbeitgeber, (Berufs)Verbände oder andere rechtskräftige Vereinigungen können gewisse Rahmenverträge mit den privaten Krankenversicherungen (PKV) abschließen. Für die Gruppenmitglieder wird innerhalb dieses Rahmenvertrages der Inhalt der Einzelverträge geregelt. Die wesentlichen Merkmale eines Rahmenvertrages solcher Gruppenversicherungen beinhalten die Versicherungstarife des zu wählenden Versicherungsunternehmens, die für die Arbeitnehmer beziehungsweise Geschäftsführer innerhalb des Gruppenvertrages abgeschlossen werden können. Ein Arbeitgeber kann nur dann einen Gruppenvertrag abschließen, wenn er die in den Richtlinien des „Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen“ festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Bedingungen für einen Gruppenvertrag
Es gibt mehrere Tarife, die für eine Gruppenversicherung zur Verfügung stehen. Werden mehrere Tarife abgeschlossen, so müssen mindestens 20 Personen pro Tarif versichert sein. Dahingegen müssen sich (Berufs)Verbände mit mindestens 100 Mitgliedern versichern. Zu erstattende Leistungsansprüche werden nur an den Vertragspartner ausgezahlt, also in diesem Fall an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistungen an die Gruppenmitglieder weiterzuleiten.

Vorteile für den Arbeitnehmer
Schließt der Arbeitgeber einen solchen Gruppenversicherungsvertrag ab, können Arbeitnehmer von verschiedenen Vergünstigungen für ihre private Krankenversicherung profitieren. Das kann bedeuten, dass man zum Beispiel Nachlässe auf monatliche Versicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung erhält. Diese besonderen Konditionen gelten auch für die Familienangehörigen der Arbeitnehmer, wie zum Beispiel für die Ehepartner und Kinder.

Sind bereits Verträge in Form einer Einzelversicherung bei dem gleichen Versicherungsunternehmen vorhanden, können diese in den Gruppenvertrag überführt werden. Bei einem eventuellen Wechsel des Arbeitgebers entfällt der Anspruch auf den Gruppentarif und muss dann in eine normale Krankheitskostenvollversicherung umgewandelt werden, es sei denn, der neue Arbeitgeber hat ebenfalls einen Gruppenvertrag mit der gleichen privaten Krankenversicherung.

Kalkulierbares Risiko
Dadurch, dass eine Gruppe von Personen an solchen Gruppenversicherungen angeschlossen sind, ist ein Risiko seitens der privaten Krankenkassen leichter kalkulierbar und somit leichter vorhersehbar. Das hat für den Einzelnen den großen Vorteil, dass die Gesundheitsprüfungen sehr vereinfacht sind. Das private Versicherungsunternehmen kann daher auf bestimmte Gesundheitsfragen verzichten und die Antragsaufnahme vereinfachen.

Durch die vereinfachte Kalkulation dieses Risikos kann im Rahmenvertrag dieser Gruppenversicherung auch der Wegfall der allgemeinen und besonderen Wartezeiten vereinbart werden. Zum Beispiel entfallen für einen zu Versichernden, der keine Vorversicherung hat, alle Wartezeiten komplett. Ein Mitglied der Gruppenversicherung hat somit bei Vertragsabschluss sofortigen Versicherungsschutz. Die PKV schützt also die Gesundheit aller Mitglieder innerhalb einer Gruppenversicherung bereits ab dem ersten Tag.

Aufnahme in einen Gruppenvertrag
 Für die Aufnahme in einen Gruppenvertrag besteht für die privaten Krankenversicherungen ein Kontrahierungszwang. Dass heißt, es gibt für die PKV keine Möglichkeit einen Vertrag auf Aufnahme, zum Beispiel wegen gesundheitlicher Vorerkrankungen, abzulehnen. Darüberhinaus haben private Krankenkassenunternehmen allerdings die Möglichkeit, bei Vorerkrankungen bis zu 100% Risikozuschlag zu verlangen.

Der zu versichernde Personenkreis muss genau umschrieben werden, bevor ein Antrag auf eine Gruppenversicherung gestellt werden kann. Es können nur Mitarbeiter einer bestimmten Firma, Verbände oder rechtskräftigen Vereinigung angemeldet werden. Eine Mindestanzahl von Versicherungsnehmern muss im Vertrag versichert sein. Die Bezahlung der Versicherungsbeiträge erfolgt über ein Sammelinkasso, oder über ein Lastschriftverfahren der jeweiligen Versicherungsnehmer.

Es ist nochmals besonders hervorzuheben, dass die PKV mit diesem Modell eine Beitragsermäßigung anbietet, da sie durch den Gruppenvertrag leichter neue Kunden gewinnen und in der Abwicklung gewisse Verwaltungskosten sparen kann.

Hier noch einmal die Vorteiler einer Gruppenversicherung durch die PKV:

• Verzicht auf Wartezeiten
• Vereinfachte Gesundheitsprüfung
• Mitversicherung von Familienangehörigen und Kindern
• Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen
• Beitragsnachlässe
• Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.
 

Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !