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Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

Einführung in das Versicherungswesen: Individuelle Gesundheitsleistungen / IGeL

Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören, die aber dennoch vom Patienten gewünscht werden (Wunschleistungen) und die ärztlich empfehlenswert oder ärztlich vertretbar sind. Solche Wunschleistungen dürfen von der GKV nicht übernommen werden. Vom Gesetzgeber sind diese Art von Leistungen in der sogenannte IGeL-Liste zusammengestellt worden.

Ärzte berechnen diese Art von Wunschleistungen auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten privat und daher direkt ab. Somit muss der Patient die Kosten der Behandlung selber tragen, auch wenn er die Leistung persönlich gewünscht hat. Der Patient muss allerdings vor Einbringung der Leistung über die Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und ebenso derart beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden.

Unter anderem zählen zu diesen Leistungen zusätzlich jährliche Gesundheitsuntersuchungen, Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und/oder Ruhe-EKG, Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr, Blutgruppenbestimmungen, ästhetische Operationen, sportmedizinische Untersuchungen, Reise-Impfungen, Eignungsuntersuchungen z.B. für Reisen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, allergologische Berufseignungstests, medizinisch-kosmetische Leistungen, Tests zur Prüfung der Verträglichkeit von Kosmetika, umweltmedizinische Erst- und Folgeanamnese, Therapieverfahren, Akupunktur und vieles mehr.

Die verschiedenen IGeL-Listen, die meistenteils über das Internet zur Verfügung stehen, sind nicht verbindlich. Es können ebenso andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können Zusatzleistungen anbieten, ohne sie jedoch der IGel-Liste zuzuordnen. Nicht alle diese Leistungen sind nach Meinung der Verbraucherzentralen medizinisch sinnvoll. Auch werden einige von Ärzten zusätzlich angebotene Maßnahmen respektive deren Nutzen als fragwürdig und nicht zwingend erforderlich betrachtet. Nichtsdestotrotz gibt es medizinisch sinnvolle IGeL-Leistungen. Darunter fallen z.B. Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, wie die Untersuchung des „Grünen Star“ (Glaukom), oder die Suche nach Hautkrebs. Diese Art von Untersuchungen gehören leider nicht mehr zum Früherkennungsprogramm der GKV. Sollte dies auf Wunsch des Patienten dennoch durchgeführt werden, ergibt sich hieraus eine IGeL-Leistung, deren Kosten vom Patienten zu tragen sind. Des weiteren wären Leistungen für eine gesunde Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung, Stressbewältigungs-Therapien oder individuelle Sportuntersuchungen durchaus angebracht.

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