Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Individuelle Gesundheitsleistungen / IGeL
Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche
Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) gehören, die aber dennoch vom Patienten gewünscht werden
(Wunschleistungen) und die ärztlich empfehlenswert oder ärztlich
vertretbar sind. Solche Wunschleistungen dürfen von der GKV
nicht übernommen werden. Vom Gesetzgeber sind diese Art von
Leistungen in der sogenannte IGeL-Liste zusammengestellt worden.
Ärzte berechnen diese Art von Wunschleistungen auf der Basis
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten privat
und daher direkt ab. Somit muss der Patient die Kosten der Behandlung
selber tragen, auch wenn er die Leistung persönlich gewünscht
hat. Der Patient muss allerdings vor Einbringung der Leistung
über die Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und ebenso derart
beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder
gegen das Angebot zu entscheiden.
Unter anderem zählen zu diesen Leistungen zusätzlich jährliche
Gesundheitsuntersuchungen, Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung
um Belastungs- und/oder Ruhe-EKG, Ergänzungsuntersuchungen zu
den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr,
Blutgruppenbestimmungen, ästhetische Operationen, sportmedizinische
Untersuchungen, Reise-Impfungen, Eignungsuntersuchungen z.B.
für Reisen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, allergologische
Berufseignungstests, medizinisch-kosmetische Leistungen, Tests
zur Prüfung der Verträglichkeit von Kosmetika, umweltmedizinische
Erst- und Folgeanamnese, Therapieverfahren, Akupunktur und vieles
mehr.
Die verschiedenen IGeL-Listen, die meistenteils über das Internet
zur Verfügung stehen, sind nicht verbindlich. Es können ebenso
andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können
Zusatzleistungen anbieten, ohne sie jedoch der IGel-Liste zuzuordnen.
Nicht alle diese Leistungen sind nach Meinung der Verbraucherzentralen
medizinisch sinnvoll. Auch werden einige von Ärzten zusätzlich
angebotene Maßnahmen respektive deren Nutzen als fragwürdig
und nicht zwingend erforderlich betrachtet. Nichtsdestotrotz
gibt es medizinisch sinnvolle IGeL-Leistungen. Darunter fallen
z.B. Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, wie die
Untersuchung des „Grünen Star“ (Glaukom), oder die Suche nach
Hautkrebs. Diese Art von Untersuchungen gehören leider nicht
mehr zum Früherkennungsprogramm der GKV. Sollte dies auf Wunsch
des Patienten dennoch durchgeführt werden, ergibt sich hieraus
eine IGeL-Leistung, deren Kosten vom Patienten zu tragen sind.
Des weiteren wären Leistungen für eine gesunde Ernährungsberatung,
Raucherentwöhnung, Stressbewältigungs-Therapien oder individuelle
Sportuntersuchungen durchaus angebracht.
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