Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
01.01.2010 Ab 2010 können Krankenkassen unter Länderaufsicht in Insolvenz gehen
Das Jahr 2010 bringt zahlreiche Veränderungen im Gesundheitswesen.
Nicht nur die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen werden wieder einmal erhöht, sondern auch bei den gesetzlichen Vorgaben für private, aber auch für gesetzliche Krankenkassen gibt es zahlreiche Veränderungen. Ein Bereich, der die Versicherten früher oder später selbst betreffen könnte, betrifft den finanziellen Rahmen der Krankenkassen. Denn bisher war es so, dass Krankenkassen, die unter der Aufsicht der einzelnen Länder standen, nicht insolvenzfähig waren.
Dies soll sich laut dem Bundesgesundheitsministerium nun ändern.
Somit sind auch diese Kassen in Zukunft insolvenzfähig. Während private Krankenkassen als privatwirtschaftliche Unternehmen eine ständige Finanzkontrolle und Finanzanpassung vornehmen, um die Finanzierung auch in der Zukunft sicherstellen zu können, gibt es gerade bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit noch vergleichsweise wenige Mechanismen in dieser Richtung. Daher sind gerade sie eigentlich von der Insolvenz bedroht.
Gerade in Zeiten, in denen die Kosten im Gesundheitswesen immer wieder steigen und die Beiträge zur Krankenversicherung aber nicht immer gleich erhöht werden könne, könnte sich eine insolvente Krankenkasse durch ein Insolvenzverfahren wieder sanieren.
Was dies aber während des Verfahrens für die Versicherten bedeutet, bleibt bislang noch offen. Das Bundesgesundheitsministerium beruhigt aber, dass auch bei den gesetzlichen Krankenkassen einige Möglichkeiten bestehen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Beispielsweise ist es gesetzlich vorgesehen, dass der Spitzenverband beispielsweise Gelder für Fusionen zuschießen kann oder aber auch die Kassen untereinander finanzielle Hilfen gewähren können. Überdies hinaus müssen die Krankenkassen ab dem Jahr 2010 auch einige neue Regelungen beachten, die das Insolvenzrisiko noch einmal deutlich verringern sollen. So soll die Transparenz bei der Buchführung gesteigert werden. Die Bücher sollen einheitlich geführt werden und auch näher an die Vorgaben des HGB angepasst werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Versorgungszusagen der Krankenkassen an die Mitarbeiter. Denn hier muss entsprechendes Deckungskapital für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren gebildet werden. Einige Veränderungen bei den Krankenkassen werden die Versicherten auch direkt zu sehen bekommen. So sollen in unterversorgten Gebieten die Sicherstellungszuschläge für Ärzte nicht mehr anfallen. Im Gegenzug dazu wird ein neues Stufenmodelle für das Honorar bei Unter- oder Überversorgung eingeführt werden.
Eine weitere Änderung gibt es beim maximal möglichen Einkommen für Angehörige, die in der Sozialversicherung als Familienmitglieder mit versichert werden sollen. Hier wird nämlich der Grenzwert für das Einkommen erhöht, bis zu dem eine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist. Immerhin um fünf Euro auf den Betrag von 365 Euro ab 2010. Bei geringfügigen Beschäftigten liegt der Wert bei 400 Euro.
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.
Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !
© 2012 famDIREKT

