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Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

Einführung in das Versicherungswesen: Die privaten Krankenkassen im Überblick
Artikel #1: Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze

Wenn der Berufsstand in der Vergangenheit für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung (PKV) ausschlaggebend war, so hat sich das heute grundlegend geändert. Es kann sich jeder versichern lassen, denn der Stand spielt keine Rolle mehr, wohl aber der Beruf, wenn er auch zweitrangig ist. Das wichtigste Kriterium ist das Einkommen, das als Maßstab herangezogen wird, ab wann eine Mitgliedschaft in einer PKV möglich, aber nicht verpflichtend ist.

Personen, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sind vom Gesetzesgeber her nicht mehr verpflichtet, in der GKV versichert zu sein. Man hat zwar die Wahl, sich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig zu versichern, es steht aber auch jedem frei, in eine PKV zu wechseln.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oder auch Versicherungspflichtgrenze, ist das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Von der Bundesregierung wird jährlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6, Abs. 6 SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch) durch Rechtsverordnung im Verhältnis der Entwicklung der Bruttolohn- wie auch Bruttogehaltssumme vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für 2009 liegt bei EUR 48.600, was eine Anhebung von 0,9 % zum Vorjahr ausmacht.

Aufgrund des Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahre 2007 ist ein gesetzlich Versicherter erst dann von der GKV befreit, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den drei vorhergehenden Kalenderjahren jeweils überschritten hat. Das hat aber nur Gültigkeit, wenn das Einkommen auch die im Folgejahr maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze in Voraussicht übersteigen wird.

Allgemeine Grenze  
Jahr jährlich Anhebung gegenüber Vorjahr
2009 48.600 EUR 0,9 %
2008 48.150 EUR 1,0 %
2007 47.700 EUR 1,0 %
2006 47.250 EUR 1,0 %
2005 46.800 EUR 1,0 %
2004 46.350 EUR 1,0 %
2003 45.900 EUR 13,3 %
Quelle d. Tabelle: Wikipedia „Versicherungspflichtgrenze“ (Stand März 2009)

Aber wie bereits oben erwähnt, ist nicht nur das Einkommen ein wichtiges Kriterium, sondern in besonderen Fällen auch der Berufsstand. Beamte z.B. können jederzeit Mitglied in einer PKV werden. Ebenso haben Freiberufler, Selbständige und Abgeordnete die Wahl zwischen der GKV (freiwillig) und der PKV. Freiberufliche Journalisten und Künstler sind bis zur Versicherungspflichtgrenze über die Künstlersozialkassen (KSK) gesetzlich versichert. Studenten sind versicherungspflichtig über die GKV. Sie können sich aber bei Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen. Die PKV bietet bis zum 30. Lebensjahr – wie auch die GKV – Studententarife an.

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