Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen:
Die privaten Krankenkassen im Überblick
Artikel #1: Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze
Wenn der Berufsstand in der Vergangenheit für die Aufnahme in
eine private Krankenversicherung (PKV) ausschlaggebend war,
so hat sich das heute grundlegend geändert. Es kann sich jeder
versichern lassen, denn der Stand spielt keine Rolle mehr, wohl
aber der Beruf, wenn er auch zweitrangig ist. Das wichtigste
Kriterium ist das Einkommen, das als Maßstab herangezogen wird,
ab wann eine Mitgliedschaft in einer PKV möglich, aber nicht
verpflichtend ist.
Personen, die die Versicherungspflichtgrenze
überschreiten, sind vom Gesetzesgeber her nicht mehr verpflichtet,
in der GKV versichert zu sein. Man hat zwar die Wahl, sich weiterhin
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig zu
versichern, es steht aber auch jedem frei, in eine PKV zu wechseln.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oder
auch Versicherungspflichtgrenze, ist das jährliche
Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Von der Bundesregierung
wird jährlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6, Abs.
6 SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch) durch Rechtsverordnung
im Verhältnis der Entwicklung der Bruttolohn- wie auch Bruttogehaltssumme
vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr
angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für 2009 liegt bei
EUR 48.600, was eine Anhebung von 0,9 % zum Vorjahr ausmacht.
Aufgrund des Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahre 2007
ist ein gesetzlich Versicherter erst dann von der GKV befreit,
wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den drei
vorhergehenden Kalenderjahren jeweils überschritten hat. Das
hat aber nur Gültigkeit, wenn das Einkommen auch die im Folgejahr
maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze in Voraussicht übersteigen
wird.
Quelle d. Tabelle: Wikipedia „Versicherungspflichtgrenze“ (Stand
März 2009)
Aber wie bereits oben erwähnt, ist nicht nur das Einkommen ein
wichtiges Kriterium, sondern in besonderen Fällen auch der Berufsstand.
Beamte z.B. können jederzeit Mitglied in einer
PKV werden. Ebenso haben Freiberufler,
Selbständige und Abgeordnete
die Wahl zwischen der GKV (freiwillig) und der PKV. Freiberufliche
Journalisten und Künstler
sind bis zur Versicherungspflichtgrenze über die Künstlersozialkassen
(KSK) gesetzlich versichert. Studenten sind
versicherungspflichtig über die GKV. Sie können sich aber bei
Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung
befreien lassen. Die PKV bietet bis zum 30. Lebensjahr – wie
auch die GKV – Studententarife an.
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| Allgemeine Grenze | ||
| Jahr | jährlich | Anhebung gegenüber Vorjahr |
| 2009 | 48.600 EUR | 0,9 % |
| 2008 | 48.150 EUR | 1,0 % |
| 2007 | 47.700 EUR | 1,0 % |
| 2006 | 47.250 EUR | 1,0 % |
| 2005 | 46.800 EUR | 1,0 % |
| 2004 | 46.350 EUR | 1,0 % |
| 2003 | 45.900 EUR | 13,3 % |
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