Mehr Leistung. Günstiger Preis. Jetzt wechseln.

Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

15.06.2009 Klage gegen die Gesundheitsreform vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat eine Klage von privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform zurückgewiesen.

Bei dem Versuch einer Klage, Teile der Gesundheitsreform zu kippen, sind fünf private Krankenversicherungen beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wandten sich hauptsächlich dagegen, dass ein einheitlicher Basistarif angeboten werden muss. Die Versicherungsunternehmen werden nun aber bei der Versorgung von kranken und älteren Menschen stärker in die Pflicht genommen. Laut Urteil müssen nun auch sogenannte “schlechte“ Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in den Basistarif aufgenommen werden.

Mit dem Urteilsspruch bestätigten die obersten Richter das Reformwerk aus dem Jahre 2007. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts. Nach den Worten der obersten Richter ist der 570 EURO Tarif, der sich an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert, für Durchschnittsverdiener nicht attraktiv genug. Deshalb sei der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel nicht zu erwarten, denn von den 8,4 Millionen Privatversicherten sind laut Presseberichten bisher erst 6.000 Versicherte in den Basistarif gewechselt.

Des weiteren hatten die Privatkassen dagegen geklagt, dass Privatversicherte bei einem eventuellen Wechsel des Anbieters zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können. Das Verfassungsgericht äußerte sich dazu, dass die Neuregelung zwar das Risiko einer Abwanderung von Versicherten erhöhe, aber auf der anderen Seite auch gesteigerte Chancen biete, durch Wechsel neue Kunden zu gewinnen. Damit werde der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungen auf eine verträgliche Weise gefördert.

Die privaten Versicherer sprachen sich ebenso dagegen aus, dass sie niemanden mehr kündigen können und äußerten sich dazu, dass diese Vorgehensweise eine Zerstörung ihres Geschäftsmodells bedeutet. Es wurden ebenso die längeren Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung bemängelt. Bisher mussten Arbeitnehmer ein Jahr lang mehr als 48.600 EURO brutto verdienen, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln konnten. Dies hat sich nun auf drei Jahre verlängert, wird aber vom Bundesverfassungsgericht als rechtens angesehen. Damit sollen akademische Berufsanfänger, die bisher als Studenten jahrelang beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung versichert waren und von Leistungen der Solidargemeinschaft profitierten, nun als Beitragszahler für eine gewisse Zeit weiter an die Solidargemeinschaft gebunden werden, so das Urteil.

Laut der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt seien die Gesetzesänderungen notwendig geworden, weil bisher hauptsächlich junge und gesunde Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen versichert wurden. Dahingegen erhielten chronisch Kranke sehr oft unzumutbare hohe Risikoaufschläge oder würden sogar abgelehnt.

Der Gesundheitsexperte Gerd Glaeske, Professor für Gesundheitswissenschaften, hält das Urteil über die Rechtmäßigkeit des Basistarifs für wegweisend und spricht von einem „starken Signal“.

PKV Angebot Anfordern

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.
 

Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !