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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Der Krankenkassenwechsel
Wer an einen Krankenkassenwechsel denkt, sollte über die genaue
Vorgehensweise informiert sein. Seit dem 1.1.2002 können Versicherungsnehmer
die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten
Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung ist man grundsätzlich
18 Monate gebunden. Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt für
alle ab dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechte. Nach dem neuen Recht
kann bei Eintritt eines neuen Versicherungsgrundes oder bei
einem Arbeitgeberwechsel nur dann eine neue Krankenkasse gewählt
werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine 18-monatige Mitgliedschaft
bei der alten Krankenkasse bestanden hat und die Mitgliedschaft
zum Termin des Arbeitgeberwechsels vorausschauend wirksam gekündigt
wurde.
Der Versicherungsnehmer muss gegenüber dem Arbeitgeber einen
Nachweis über seine neue Mitgliedschaft der Krankenkasse seiner
Wahl erbringen. Nur so wird die Krankenkassenwahl auch wirksam.
Dies geschieht durch die Vorlage einer entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung,
die von der neuen Krankenkasse ausgestellt wird. Der Arbeitgeber
muss zum Ende der Kündigungsfrist die Abmeldung bei der alten
sowie die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse durchführen.
Hierbei ist folgendes zu beachten: Falls die Vorlage der Mitgliedschaftsbescheinigung
nicht oder verspätet erfolgt, wird die Kassenwahl unwirksam.
Die Mitgliedschaft wird automatisch bei der alten Krankenkasse
fortgesetzt.
Wenn ein Wechsel der Krankenkassen gewählt wurde, ist die Mitgliedschaft
bei der bisherigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der geltenden
Kündigungsfristen zu kündigen. Nach der erfolgten Kündigungsfrist
wird die bisherige Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen eine
Kündigungsbestätigung erteilen.
Daraufhin muss der neuen Krankenkasse der Aufnahmeantrag übersandt
werden. Bei vielen Krankenkassenanbietern kann dies Online erfolgen.
Auf alle Fälle ist darauf zu achten, dass der neuen Krankenkasse
die Kündigungsbestätigung der vorherigen Krankenkasse vorzulegen
ist. Eine Mitgliedschaft darf nicht abgelehnt werden, sofern
die Voraussetzungen erfüllt wurden, einer bestimmten Krankenkasse
beizutreten. Eine evtl. Ablehnung wegen schwerwiegender Vorerkrankungen
ist deshalb unzulässig.
Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten allerdings wichtige
Punkte im Vorwege geklärt werden, wie z.B. welche speziellen
Wahltarife zur Verfügung stehen, die Höhe der Beitragssätze,
Zuschläge oder evtl. Rückzahlungen, Zusatzleistungen und Bonussystem.
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