Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
10.05.2010 Kann von Seiten der PKV ein Vertrag gekündigt werden ?
Private Krankenversicherungen (PKV) sind privat wirtschaftliche
Unternehmen, die kapitaldeckend arbeiten müssen. Aus diesem
Grund haben sie bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages
naturgemäß ein Interesse daran, genau zu wissen, welches Risiko
sie übernehmen. Kosten und Versicherungsprämien müssen für einen
weit abgesteckten Zeitraum sicher kalkulierbar sein. Eines der
Aufnahmebedingungen für zu Versichernde ist darum die Einreichung
eines Attests, um die Vorerkrankungen (Anamnese) oder evtl.
vorhandene „alte Leiden“ zu erkennen.
Der PKV Vertrag
Am Anfang steht bei der privaten Krankenversicherung - wie bei allen anderen Privatversicherungen - der Vertrag, der privatrechtlich verankert ist. Er bildet die Grundlage einer Partnerschaft und regelt demgemäß die Rechte und Pflichten für beide Seiten. Fester Bestandteil sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die grob in zwei Teile gegliedert werden. Teil I, basierend auf den vom Verband der privaten Krankenversicherungen erarbeiteten, einheitlichen Musterbedingungen sowie Teil II, der die Tarifbedingungen der einzelnen PKV umfasst.
In jedem PKV Vertrag sind die ordentlichen wie außerordentlichen Kündigungen seitens des Versicherungsunternehmens geregelt.
Gründe einer Kündigung durch die private Krankenversicherung
Normalerweise steht die Möglichkeit einer Vertragsauflösung seitens der privaten Krankenversicherung im Widerspruch zu der sozialen Funktion, die für weite Bevölkerungskreise zum Ersatz für den fehlenden Sozialversicherungsschutz geworden ist. Somit kann zum Beispiel eine Krankheitskostenvollversicherung, die die Erstattung von Behandlungskosten beinhaltet, vom Versicherer nicht ordentlich – also grundlos – gekündigt werden. Bei einer Krankentagegeldversicherung, die dem Versicherten bei einer Arbeitsunfähigkeit tägliches Krankentagegeld gewährleistet, kann unter Umständen in den ersten drei Jahren gekündigt werden. Danach ist aber selbst hier eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich.
Berechtigte Gründe des Krankenversicherungsunternehmens, die zur Auflösung des Vertrages führen können, sind folgende:
Nichtbezahlung
Bei Nichtbezahlung einer oder mehrerer Prämien oder Kündigung eines Tarifs, darf der Versicherer die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Vorvertragliche Anzeigenverletzung
Wenn eine vor Vertragsabschluss aufgetretene oder seit längerem bestehende Krankheit vom zu Versichernden nicht ordnungsgemäß angezeigt wird, gefährdet er damit seinen Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft hat in dem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen. Vorvertragliche Anzeigenpflicht Der Gesetzgeber hat dem Antragssteller sowie den mitzuversichernden Personen eine vorvertragliche Anzeigenpflicht auferlegt, die ein Teil des Versicherungsvertragsgesetzes ist. Bei Antragsstellung, Änderungen oder Wiederaufleben eines Krankenversicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, seinen derzeitigen Gesundheitszustand sowie in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und korrekt anzugeben.
Alle gefahrerheblichen Einzelheiten, die für eine Risikobeurteilung wichtig sind, sind anzuzeigen. Dazu zählen alle Daten, die im Versicherungsantrag erfragt werden, genauso wie Angaben zum Gesundheitszustand, Beruf, Lebensalter sowie anderweitig beantragter oder bestehender Versicherungsschutz.
Diese Anzeigenpflicht bezieht sich auf alle relevanten und dem Versicherten bekannten Umstände. Werden gravierende Krankheiten verschwiegen oder nicht der Wahrheit entsprechend angegeben, wird damit die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt (§§ 16, 17 VVG).
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Der PKV Vertrag
Am Anfang steht bei der privaten Krankenversicherung - wie bei allen anderen Privatversicherungen - der Vertrag, der privatrechtlich verankert ist. Er bildet die Grundlage einer Partnerschaft und regelt demgemäß die Rechte und Pflichten für beide Seiten. Fester Bestandteil sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die grob in zwei Teile gegliedert werden. Teil I, basierend auf den vom Verband der privaten Krankenversicherungen erarbeiteten, einheitlichen Musterbedingungen sowie Teil II, der die Tarifbedingungen der einzelnen PKV umfasst.
In jedem PKV Vertrag sind die ordentlichen wie außerordentlichen Kündigungen seitens des Versicherungsunternehmens geregelt.
Gründe einer Kündigung durch die private Krankenversicherung
Normalerweise steht die Möglichkeit einer Vertragsauflösung seitens der privaten Krankenversicherung im Widerspruch zu der sozialen Funktion, die für weite Bevölkerungskreise zum Ersatz für den fehlenden Sozialversicherungsschutz geworden ist. Somit kann zum Beispiel eine Krankheitskostenvollversicherung, die die Erstattung von Behandlungskosten beinhaltet, vom Versicherer nicht ordentlich – also grundlos – gekündigt werden. Bei einer Krankentagegeldversicherung, die dem Versicherten bei einer Arbeitsunfähigkeit tägliches Krankentagegeld gewährleistet, kann unter Umständen in den ersten drei Jahren gekündigt werden. Danach ist aber selbst hier eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich.
Berechtigte Gründe des Krankenversicherungsunternehmens, die zur Auflösung des Vertrages führen können, sind folgende:
Nichtbezahlung
Bei Nichtbezahlung einer oder mehrerer Prämien oder Kündigung eines Tarifs, darf der Versicherer die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Vorvertragliche Anzeigenverletzung
Wenn eine vor Vertragsabschluss aufgetretene oder seit längerem bestehende Krankheit vom zu Versichernden nicht ordnungsgemäß angezeigt wird, gefährdet er damit seinen Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft hat in dem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen. Vorvertragliche Anzeigenpflicht Der Gesetzgeber hat dem Antragssteller sowie den mitzuversichernden Personen eine vorvertragliche Anzeigenpflicht auferlegt, die ein Teil des Versicherungsvertragsgesetzes ist. Bei Antragsstellung, Änderungen oder Wiederaufleben eines Krankenversicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, seinen derzeitigen Gesundheitszustand sowie in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und korrekt anzugeben.
Alle gefahrerheblichen Einzelheiten, die für eine Risikobeurteilung wichtig sind, sind anzuzeigen. Dazu zählen alle Daten, die im Versicherungsantrag erfragt werden, genauso wie Angaben zum Gesundheitszustand, Beruf, Lebensalter sowie anderweitig beantragter oder bestehender Versicherungsschutz.
Diese Anzeigenpflicht bezieht sich auf alle relevanten und dem Versicherten bekannten Umstände. Werden gravierende Krankheiten verschwiegen oder nicht der Wahrheit entsprechend angegeben, wird damit die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt (§§ 16, 17 VVG).
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen
Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die
Aktualität der Einträge nicht garantieren.
Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !
