Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
05.04.2010 Wie sorgt die PKV fürs Rentenalter vor ?
Die wohl am häufigsten gestellte Frage im Rahmen einer Beratung
zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist wohl diese: „Wie
sieht es eigentlich in meinem Rentenalter mit den Beiträgen
aus ?“ Eine verlässliche Antwort auf diese Frage ist nicht möglich,
um abschätzen zu können, welches Beitragsniveau in vielleicht
20, 30 oder gar 40 Jahren erreicht sein wird. Die PKV unternimmt
schon heute diverse Maßnahmen, um die Beiträge der Versicherten
auch im Rentenalter finanzierbar zu halten.
Alterungsrückstellungen
Schon beim Abschluss des Vertrages werden die Rückstellungen für das Alter einkalkuliert, da die PKV ein kapital-gedecktes Versicherungssystem ist. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein junger Versicherungsnehmer mit diesem System einen Teil seiner monatlichen Beiträge für die angestiegen Kosten im Rentenalter zurücklegt. Die über 40 privaten Krankenversicherungsunternehmen verfügen über etwas mehr als 120 Milliarden Euro dieser Alterungsrückstellungen. Im Gegensatz dazu ist interessant zu wissen, dass von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet werden.
Beitragsentlastungstarife
Für eine weitere Möglichkeit der Beitragsreduzierung im Alter, werden von der PKV die sogenannten Beitragsentlastungstarife angeboten. Es handelt sich hier um einen zusätzlichen Tarifbaustein, der in den meisten Fällen mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres eine fest definierte Entlastung des Krankenversicherungsbeitrages vorsieht. So bestimmt man also selber, in wieweit der Beitrag im Alter sinken soll. Grundsätzlich gilt bei einem Beitragsentlastungstarif: Je mehr man investiert, umso höher fällt auch später die Beitragsreduzierung aus. Hinzu kommt, dass man als Arbeitnehmer sogar den Vorteil hat, dass sich der Arbeitgeber mit immerhin 50% an den Beiträgen beteiligt.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem Jahr 2000 dazu verpflichtet, auf einen ermittelten Beitrag zusätzlich noch einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10% zu kalkulieren. Dadurch werden die Rückstellungen sukzessive noch weiter aufgebaut, da der gesetzliche Zuschlag vom 20. bis zum 60. Lebensjahr erhoben wird.
Standardtarif
Für den Fall, dass sich ein Versicherungsnehmer die Beiträge im Rentenalter nicht mehr leisten kann, bietet seit 1994 der Standardtarif eine Lösung für alle Renten an. Das setzt voraus, dass man mindesten für 10 Jahre privat krankenversichert war, um dann mit dem 55. Lebensjahr den Standardtarif zu wählen. Durch die geringeren Leistungen ist auch der Beitrag wesentlich niedriger als bei einem Normaltarif. Eine zusätzliche Entlastung erfolgt durch die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass man durch einen Wechsel in den Standardtarif das gewohnte Leistungsniveau verliert, da sich dieser Tarif an den Vorgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung orientiert.
Durch die oben genannten Maßnahmen sieht man, dass die private Krankenversicherung im Vergleich zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem heute schon umfangreich fürs Rentenalter vorsorgt.
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Alterungsrückstellungen
Schon beim Abschluss des Vertrages werden die Rückstellungen für das Alter einkalkuliert, da die PKV ein kapital-gedecktes Versicherungssystem ist. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein junger Versicherungsnehmer mit diesem System einen Teil seiner monatlichen Beiträge für die angestiegen Kosten im Rentenalter zurücklegt. Die über 40 privaten Krankenversicherungsunternehmen verfügen über etwas mehr als 120 Milliarden Euro dieser Alterungsrückstellungen. Im Gegensatz dazu ist interessant zu wissen, dass von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet werden.
Beitragsentlastungstarife
Für eine weitere Möglichkeit der Beitragsreduzierung im Alter, werden von der PKV die sogenannten Beitragsentlastungstarife angeboten. Es handelt sich hier um einen zusätzlichen Tarifbaustein, der in den meisten Fällen mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres eine fest definierte Entlastung des Krankenversicherungsbeitrages vorsieht. So bestimmt man also selber, in wieweit der Beitrag im Alter sinken soll. Grundsätzlich gilt bei einem Beitragsentlastungstarif: Je mehr man investiert, umso höher fällt auch später die Beitragsreduzierung aus. Hinzu kommt, dass man als Arbeitnehmer sogar den Vorteil hat, dass sich der Arbeitgeber mit immerhin 50% an den Beiträgen beteiligt.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem Jahr 2000 dazu verpflichtet, auf einen ermittelten Beitrag zusätzlich noch einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10% zu kalkulieren. Dadurch werden die Rückstellungen sukzessive noch weiter aufgebaut, da der gesetzliche Zuschlag vom 20. bis zum 60. Lebensjahr erhoben wird.
Standardtarif
Für den Fall, dass sich ein Versicherungsnehmer die Beiträge im Rentenalter nicht mehr leisten kann, bietet seit 1994 der Standardtarif eine Lösung für alle Renten an. Das setzt voraus, dass man mindesten für 10 Jahre privat krankenversichert war, um dann mit dem 55. Lebensjahr den Standardtarif zu wählen. Durch die geringeren Leistungen ist auch der Beitrag wesentlich niedriger als bei einem Normaltarif. Eine zusätzliche Entlastung erfolgt durch die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass man durch einen Wechsel in den Standardtarif das gewohnte Leistungsniveau verliert, da sich dieser Tarif an den Vorgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung orientiert.
Durch die oben genannten Maßnahmen sieht man, dass die private Krankenversicherung im Vergleich zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem heute schon umfangreich fürs Rentenalter vorsorgt.
zurück zur Versicherungs - News Startseite
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unserer Versicherungsnews
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.
Folgen Sie uns bei Facebook und Twitter für aktuelle Updates und Nachrichten rund um das Thema Private Krankenversicherung !

