Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Unterschiede der gesetzlichen und privaten KV
Es wird in Deutschland derzeit zwischen zwei Arten von Krankenversicherungs-Anbietern
unterschieden. Es gibt die privaten Krankenversicherungen
(PKV) und die gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV).
Die GKV muss jeden Antragsteller aufnehmen und arbeitet nach
dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge orientieren sich bis zur
Beitragsbemessungsgrenze nach dem Einkommen. Bei allen Versicherten
sind die Leistungen gleich und zwar ohne Ausnahme. Hier gilt
das Umlageverfahren, d.h. die laufenden Einnahmen der GKV müssen
die laufenden Ausgaben decken. Aufgrund des Sachleistungsprinzips
haben Versicherte im Krankheitsfall sofortigen Anspruch auf
Sachleistungen.
Der größte Unterschied zwischen der GKV und der PKV liegt im
Umfang der Leistungen. Bei der GKV sind diese in ihrer Art und
Höhe genau definiert und werden seit Jahren stetig gekürzt,
was die Dienstleistungen der GKV mitunter nicht sehr attraktiv
macht.
Im Gegensatz zur GKV ist die PKV ein Versicherungsunternehmen,
dessen Schwerpunkt auf dem Gesundheitswesen liegt und darüberhinaus
nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft handelt. Sie übernimmt
gegen einen monatlichen Beitrag die Kosten, die aus Krankheit,
Diagnosetätigkeit der Ärzte, Unfälle und Prophylaxe resultieren.
Aufgrund ihres privatrechtlichen Status hat sie weitaus mehr
Spielraum als eine GKV.
Hauptsächlich können sich Personen bei der PKV versichern lassen,
für die keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Dabei
handelt es sich hauptsächlich um Arbeitnehmer, deren Einkommen
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Selbständige,
Freiberufler und Beamte.
Weitere Unterschiede:
Beiträge
Bei der GKV richten sich die Beiträge prozentual nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, während dessen bei der PKV der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko berechnet wird (Gesundheitsstatus, Alter, Geschlecht etc.). Familienangehörige
Die Familienangehörigen von Mitgliedern, die ohne eigenes Einkommen sind, werden in der GKV beitragsfrei mitversichert, wohingegen in der PKV für jede weitere Person ein separater Beitrag zu bezahlen ist. Alleinstehende
In der PKV erhalten in der Regel gut verdienende Alleinstehende günstigere Tarife als in der GKV. Leistungen
Im Gegensatz zur PKV werden einige Leistungen von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt. Darunter fallen unter anderem Sehhilfen, Zahnersatz oder nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch einen privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik respektive die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder erweitern). Leistungsanspruch
Alle in der GKV Versicherten haben bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch. Praxisgebühr
Im Gegensatz zur PKV müssen Versicherte der GKV die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal selber entrichten. Klagen
Evtl. Klagen gegen die GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei. zurück zur Versicherungs - News Startseite
Bei der GKV richten sich die Beiträge prozentual nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, während dessen bei der PKV der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko berechnet wird (Gesundheitsstatus, Alter, Geschlecht etc.). Familienangehörige
Die Familienangehörigen von Mitgliedern, die ohne eigenes Einkommen sind, werden in der GKV beitragsfrei mitversichert, wohingegen in der PKV für jede weitere Person ein separater Beitrag zu bezahlen ist. Alleinstehende
In der PKV erhalten in der Regel gut verdienende Alleinstehende günstigere Tarife als in der GKV. Leistungen
Im Gegensatz zur PKV werden einige Leistungen von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt. Darunter fallen unter anderem Sehhilfen, Zahnersatz oder nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch einen privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik respektive die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder erweitern). Leistungsanspruch
Alle in der GKV Versicherten haben bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch. Praxisgebühr
Im Gegensatz zur PKV müssen Versicherte der GKV die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal selber entrichten. Klagen
Evtl. Klagen gegen die GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei. zurück zur Versicherungs - News Startseite
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