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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Der Ursprung der Privaten Krankenversicherung
Wenn wir heute wie selbstverständlich auf unsere Gesundheit
sowie ihre Absicherung im Krankheitsfall achten, so ist dieses
Bewusstsein eine Errungenschaft, das uns durch unsere Erziehung
sowie Aufklärung bewusst gemacht wird. Die heutige Gesellschaft
wird tagtäglich mit den neuesten Erkenntnissen einer gesunden
Lebensweise über diverse Medien versorgt, die uns allen kostenfrei
zur Verfügung stehen. Das war nicht immer so.
Unser heutiges Gesundheitswesen verdanken wir der industriellen
Revolution, die eine enorm schnelle und nachhaltige Umgestaltung
der wirtschaftlichen und vor allen Dingen sozialen Lebens- wie
Arbeitsbedingungen hervorgerufen hat. Die industrielle Revolution
begann im späten 18. Jahrhundert zunächst in England, hervorgerufen
durch die Entwicklung der Dampfmaschine, und weitete sich dann
über Europa und später über Amerika aus. Mit ihr entwickelten
wir uns zu einer Agrar- und Industriegesellschaft. Die damalige
Abwanderung von Tausenden von Landarbeitern in größere Städte
verursachte die sogenannte Landflucht und führte somit zu einer
Übervölkerung der industriellen Siedlungsgebiete.
Neben der schnellen Entwicklung von Technologie, Produktivität
und Wissenschaft war die industrielle Revolution aber auch von
großen sozialen Missständen, wie Ausbeutung und Pauperismus
gekennzeichnet. Massenelend, eine hohe Rate der Frühsterblichkeit,
Kinder- und Frauenarbeit sowie völlig fehlender Schutz bei Betriebsunfällen
führten zum gesellschaftspolitischen Kernproblem und somit zur
„Sozialen Frage“, die vorerst zur Arbeiterfrage wurde. Diese
Probleme, sowie die gesellschaftliche Integration der Industriearbeiterschaft,
sollten die politisch Verantwortlichen ebenso wie die bürgerliche
Öffentlichkeit beschäftigen.
Eine weitere vorgeschichtliche Entwicklungsstufe der heutigen
privaten Krankenversicherungen (PKV) kann man aber auch in den
mittelalterlichen Zünften finden, die von damaligen Handwerkern
verschiedener Gewerbe gegründet wurden. Diese Zünfte sorgten
mittels Beitragserhebungen für gesicherte Einkünfte, Unterstützung
bei Krankheit, Unterstützung für in Not geratene Mitglieder
und deren Angehörigen sowie Sicherheit im Alter. Unserem heutigen
Verständnis entsprechend waren sie die Vorreiter für das heutige
Prinzip der privaten Krankenversicherung.
Es war allerdings die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter,
die letztendlich als der Grundstein für unser heutiges Krankenversicherungssystem
anzusehen ist. Am 17.1.1845 wurde die Gründung von Preußen in
der Allgemeinen Gewerbeverordnung zugelassen. Am 7.4.1876 wurde
dann das Hilfskassenwesen einheitlich geregelt, das sich jedoch
anfänglich auf die Kranken- und Begräbnisversorgung beschränkte.
Die Krankenversicherung für Arbeiter wurde im Rahmen der sozialpolitischen
Reformen am 15.6.1883 vollzogen, wobei die zu versichernden
Personen, für die Versicherungspflicht bestand, klar genannt
wurden. Es wurden Innungs-, Orts-, Gemeindeversicherungen, wie
auch Betriebskrankenkassen und Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen
als Träger für die soziale Krankenversicherung gegründet.
Da diese Krankenkassen für viele Bevölkerungsschichten nicht
zugänglich waren, wurden auf privatwirtschaftlicher Basis entsprechende
Einrichtungen gegründet. Somit wurde zum ersten Mal zwischen
sozialer und privater Krankenversicherung unterschieden. Wenn
in den Anfängen der gesellschaftspolitischen Entwicklung noch
die „Soziale Frage“ vordergründig war, so hatte sich das insofern
geändert, als das nun Beamte, Lehrer und Geistliche den Zutritt
zur privaten Krankenversicherung suchten. Ab 1901 wurden die
bis dahin gegründeten privaten Krankenversicherungen dem Aufsichtsamt
für Privatversicherungen unterstellt. Da in der Sozialversicherung
selbstständige Handwerker nicht berücksichtigt wurden (ganz
anders als in den mittelalterlichen Zünften), folgten allein
25 Handwerkskammern dem Aufruf, ihre Kranken- und Unterstützungskassen
selbst zu gründen.
Mittlerweile wurden mehr und mehr Versicherungsgesellschaften
auch im Bereich der privaten Krankenversicherung aktiv und fingen
an, hauptsächlich Beamte zu umwerben. Von 1934 bis 1937 nimmt
aufgrund des Gesetzes des Aufbaus der Sozialversicherung sowie
der Ausführungsbestimmungen die Geschichte der privaten Krankenversicherungen
eine besondere Bedeutung ein, denn nun wurden die Ersatzkassen
als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung. Es erfolgte eine Trennung zwischen Arbeiter-
und Angestelltenersatzkasse. Mitglieder, die als sozialversicherungsfremd
galten, schieden somit aus. Ab sofort waren hierfür die privaten
Krankenversicherungen zuständig.
Für eine wesentliche Veränderung sorgte der Zweite Weltkrieg,
da in der sowjetischen Besatzungszone private Krankenversicherungen
verboten waren. Das hatte zur Folge, dass 1946 in der britischen
Zone ein Treffen der Krankenversicherer einberufen wurde, welches
1947 mit dem Beschluss endete, einen Verband der privaten Krankenversicherungen
für die britische Zone zu gründen. 1949 wurde ein bundesweiter
Verband gegründet und von nun an unterlagen alle privaten Krankenversicherungen
der Gesetzgebung. Aber erst 1970 wurde dieser Gesetzgebung mittels
des zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes zu einer dauerhaften
Koexistenz zu den gesetzlichen Versicherern verholfen. 1989
sorgte das Gesundheitsreformgesetz erneut für eine Abgrenzung
von privat und gesetzlich Versicherten und es erfolgte die Einführung
des Standardtarifes in 1993.
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