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Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

Einführung in das Versicherungswesen: Der Ursprung der Privaten Krankenversicherung

Wenn wir heute wie selbstverständlich auf unsere Gesundheit sowie ihre Absicherung im Krankheitsfall achten, so ist dieses Bewusstsein eine Errungenschaft, das uns durch unsere Erziehung sowie Aufklärung bewusst gemacht wird. Die heutige Gesellschaft wird tagtäglich mit den neuesten Erkenntnissen einer gesunden Lebensweise über diverse Medien versorgt, die uns allen kostenfrei zur Verfügung stehen. Das war nicht immer so.

Unser heutiges Gesundheitswesen verdanken wir der industriellen Revolution, die eine enorm schnelle und nachhaltige Umgestaltung der wirtschaftlichen und vor allen Dingen sozialen Lebens- wie Arbeitsbedingungen hervorgerufen hat. Die industrielle Revolution begann im späten 18. Jahrhundert zunächst in England, hervorgerufen durch die Entwicklung der Dampfmaschine, und weitete sich dann über Europa und später über Amerika aus. Mit ihr entwickelten wir uns zu einer Agrar- und Industriegesellschaft. Die damalige Abwanderung von Tausenden von Landarbeitern in größere Städte verursachte die sogenannte Landflucht und führte somit zu einer Übervölkerung der industriellen Siedlungsgebiete.

Neben der schnellen Entwicklung von Technologie, Produktivität und Wissenschaft war die industrielle Revolution aber auch von großen sozialen Missständen, wie Ausbeutung und Pauperismus gekennzeichnet. Massenelend, eine hohe Rate der Frühsterblichkeit, Kinder- und Frauenarbeit sowie völlig fehlender Schutz bei Betriebsunfällen führten zum gesellschaftspolitischen Kernproblem und somit zur „Sozialen Frage“, die vorerst zur Arbeiterfrage wurde. Diese Probleme, sowie die gesellschaftliche Integration der Industriearbeiterschaft, sollten die politisch Verantwortlichen ebenso wie die bürgerliche Öffentlichkeit beschäftigen.

Eine weitere vorgeschichtliche Entwicklungsstufe der heutigen privaten Krankenversicherungen (PKV) kann man aber auch in den mittelalterlichen Zünften finden, die von damaligen Handwerkern verschiedener Gewerbe gegründet wurden. Diese Zünfte sorgten mittels Beitragserhebungen für gesicherte Einkünfte, Unterstützung bei Krankheit, Unterstützung für in Not geratene Mitglieder und deren Angehörigen sowie Sicherheit im Alter. Unserem heutigen Verständnis entsprechend waren sie die Vorreiter für das heutige Prinzip der privaten Krankenversicherung.

Es war allerdings die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter, die letztendlich als der Grundstein für unser heutiges Krankenversicherungssystem anzusehen ist. Am 17.1.1845 wurde die Gründung von Preußen in der Allgemeinen Gewerbeverordnung zugelassen. Am 7.4.1876 wurde dann das Hilfskassenwesen einheitlich geregelt, das sich jedoch anfänglich auf die Kranken- und Begräbnisversorgung beschränkte. Die Krankenversicherung für Arbeiter wurde im Rahmen der sozialpolitischen Reformen am 15.6.1883 vollzogen, wobei die zu versichernden Personen, für die Versicherungspflicht bestand, klar genannt wurden. Es wurden Innungs-, Orts-, Gemeindeversicherungen, wie auch Betriebskrankenkassen und Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen als Träger für die soziale Krankenversicherung gegründet.

Da diese Krankenkassen für viele Bevölkerungsschichten nicht zugänglich waren, wurden auf privatwirtschaftlicher Basis entsprechende Einrichtungen gegründet. Somit wurde zum ersten Mal zwischen sozialer und privater Krankenversicherung unterschieden. Wenn in den Anfängen der gesellschaftspolitischen Entwicklung noch die „Soziale Frage“ vordergründig war, so hatte sich das insofern geändert, als das nun Beamte, Lehrer und Geistliche den Zutritt zur privaten Krankenversicherung suchten. Ab 1901 wurden die bis dahin gegründeten privaten Krankenversicherungen dem Aufsichtsamt für Privatversicherungen unterstellt. Da in der Sozialversicherung selbstständige Handwerker nicht berücksichtigt wurden (ganz anders als in den mittelalterlichen Zünften), folgten allein 25 Handwerkskammern dem Aufruf, ihre Kranken- und Unterstützungskassen selbst zu gründen.

Mittlerweile wurden mehr und mehr Versicherungsgesellschaften auch im Bereich der privaten Krankenversicherung aktiv und fingen an, hauptsächlich Beamte zu umwerben. Von 1934 bis 1937 nimmt aufgrund des Gesetzes des Aufbaus der Sozialversicherung sowie der Ausführungsbestimmungen die Geschichte der privaten Krankenversicherungen eine besondere Bedeutung ein, denn nun wurden die Ersatzkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erfolgte eine Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenersatzkasse. Mitglieder, die als sozialversicherungsfremd galten, schieden somit aus. Ab sofort waren hierfür die privaten Krankenversicherungen zuständig.

Für eine wesentliche Veränderung sorgte der Zweite Weltkrieg, da in der sowjetischen Besatzungszone private Krankenversicherungen verboten waren. Das hatte zur Folge, dass 1946 in der britischen Zone ein Treffen der Krankenversicherer einberufen wurde, welches 1947 mit dem Beschluss endete, einen Verband der privaten Krankenversicherungen für die britische Zone zu gründen. 1949 wurde ein bundesweiter Verband gegründet und von nun an unterlagen alle privaten Krankenversicherungen der Gesetzgebung. Aber erst 1970 wurde dieser Gesetzgebung mittels des zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes zu einer dauerhaften Koexistenz zu den gesetzlichen Versicherern verholfen. 1989 sorgte das Gesundheitsreformgesetz erneut für eine Abgrenzung von privat und gesetzlich Versicherten und es erfolgte die Einführung des Standardtarifes in 1993.

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