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Versicherungs - News

Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

26.01.2009 EU-Vermittlerrichtlinien - Welche Auswirkungen haben sie für den Versicherungsnehmer ?

Die Europäische Vermittlerrichtlinie für Versicherungsvermittlungen wurde am 15.1.2003 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verkündung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts erfolgte in Deutschland am 22.12.2006 und trat am 22.5.2007 in Kraft. Es gilt für alle Versicherungsvermittler, -makler und Versicherungsvertreter. Die Versicherungsvermittlungs-verordnung trat zum gleichen Zeitpunkt in Kraft und beinhaltet die Bestimmungen der geänderten Gesetze. Unter anderem sollte ein verbesserter Verbraucherschutz geschaffen werden.

Nach diesen Regelungen müssen nun Versicherungsvermittler ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sowie eine Schufa Überprüfung akzeptieren. Beide Dokumente dürfen keine negativen Einträge haben. Weiterhin muss eine Vermögensaufstellung eingereicht werden, in der das bisher erwirtschaftete Vermögen genau aufgelistet werden muss. Bei Einführung dieses Gesetzes waren ca. 70% der Versicherungsvermittler akut existenzgefährdet, denn Deutschland war von der Europäischen Union das einzige Land, das bisher keine Registrierung für Versicherungsvermittler kannte. Diese Tatsache hatte sich auf die Reputation dieser Berufsgruppe negativ ausgewirkt.

Welche Auswirkungen hat das nun für den Kunden, der einen Versicherungswechsel vornehmen möchte ?

Viele Interessenten hatten keine hohe Meinung, eine Beratung durch einen Versicherungsmakler in Anspruch zu nehmen. Der Schutz für die Kunden hat sich allerdings mit Eintritt der EU-Vermittlerrichtlinien wesentlich verbessert, denn nun besteht der Anspruch auf ein Beratungsprotokoll, auf das keinesfalls verzichtet werden sollte. Es muss in diesem Protokoll vermerkt werden, warum ein Makler eine bestimmte Gesellschaft empfiehlt oder einen bestimmten Tarif favorisiert. Im Kundengespräch müssen auf Konkurrenzprodukte hingewiesen, sowie protokolliert werden. Alle Vermittler müssen darüberhinaus eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen. Im Falle der Nichtbezahlung oder Kündigung dieser Versicherung, wird automatisch von offizieller Seite geprüft.

Des weiteren sind wesentliche Punkte in den Richtlinien geregelt, wie Informationspflicht des Vermittlers, Beratungs- und Dokumentationspflichten, Sicherung der Kundengelder, Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Eintragung des Vermittlers in ein öffentlich zugängliches Register. Diese Regelungen gelten nicht nur für den Versicherungsvermittler, sondern auch für alle angestellten Versicherungsvertreter.

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