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18.08.2009 Kommt bald das dauerhafte Wahlrecht in der PKV?
Derzeit haben Versicherte, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, noch kein lebenslanges und vollständiges Wahlrecht bei der Entscheidung für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen. Dies könnte sich aber bald ändern.
Denn schon jetzt werden einige Stimmen derer laut, die auch in Deutschland endlich ein dauerhaftes Wahlrecht fordern. Somit könnten sich Versicherte immer die Versicherungsgesellschaft heraus suchen, die optimal zu dem jeweiligen Bedarf in ihrer aktuellen Lebensphase passt. Denn selbstverständlich verändern sich die Versicherungsbedürfnisse im Laufe des Lebens. Ein dauerhaftes Wahlrecht würde diesen Veränderungen Rechnung tragen.
Das derzeitige Problem, das zur Einschränkung des dauerhaften Wahlrechtes führt, besteht vor allem aufgrund der Altersrückstellungen. Denn heute zahlen Versicherte in jungen Jahren auch schon Beiträge für später ein. Ein Teil der Beiträge gilt nämlich als Altersrückstellung. Da die meisten Versicherungsfälle in der privaten Krankenversicherung anfallen, steigen im Alter auch die Kosten. Um zu vermeiden, dass die Kosten für den Versicherten in späteren Jahren explodieren, wird schon am Anfang der Versicherungszeit eine Altersrückstellung, die in den Beiträgen inkludiert ist, eingehoben und angespart. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung nach einigen Jahren Versicherungszeit, würden diese angesparten Beträge jedoch wegfallen, da sie nicht mitgenommen werden können.
Experten sind daher für ein System, bei dem die Mitnahme der Altersrückstellung möglich ist. Der Wechsel bei fortgeschrittener Versicherungszeit ist somit sehr schwer. Gerade im Alter möchten viele Versicherte jedoch noch den Anbieter wechseln. Denn in jungen Jahren fällt die Beurteilung einer Versicherung schwer, da hier noch wenige Versicherungsfälle auftreten. In jungen Jahren wäre ein Versicherungswechsel noch einfach. Im Alter jedoch, wenn sich die Versicherungsfälle bei den Versicherten mehren, wird schnell klar, ob die Versicherungsgesellschaft geeignet und auf die jeweilige Situation des Versicherten abgestimmt ist oder nicht. Schließlich sind nicht alle Versicherungen gleich gut auf alle Arten von Krankheiten spezialisiert. Dann wiederum lässt sich die Versicherung aufgrund der bereits angesammelten Altersrückstellungen nicht mehr so einfach wechseln.
Ein neues Modell, bei dem die Altersrückstellungen einfach mitgenommen werden können, wird daher gefordert, um somit auch ein dauerhaftes Wahlrecht zu ermöglichen.
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