Versicherungs - News
Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Was ist eine private Krankenversicherung (PKV) ?
Primär handelt es sich bei den privaten Krankenversicherungen
(PKV) um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen
Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen - wie auch andere
Versicherungsgesellschaften – ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht
des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im
Vergleich dazu sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.
Die gravierendsten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache
heraus, dass die GKV gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist,
während dessen die PKV privatwirtschaftlich handelt und handeln
kann. Eine PKV kann man somit als Unternehmen ansehen, das den
Prinzipien der freien Marktwirtschaft folgt. Sie wird darum
immer auf ein Preis-Leistungsverhältnis ihrer Dienstleistungen
achten. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und
es ist nicht zwingend notwendig, das jeder Antragsteller – im
Gegensatz zur GKV – aufgenommen wird.
In der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten,
die aus Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen
oder vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen
Voll-, Teil- und Zusatzversicherungen
unterschieden:
• Die Vollversicherung umfasst die Absicherung
aller Krankheitskosten. Es kann aber ebenso eine sogenannte
substitutive Krankenversicherung abgeschlossen werden, die „nur“
die ambulanten wie stationären Krankheitskosten abdeckt.
• Unter einer Teilversicherung versteht man
die Absicherung eines bestimmten Anteils der Krankheitskosten,
wie z.B. bei Beamten, die durch ihren Dienstherren einen entsprechenden
Anspruch auf Beihilfe erhalten.
• Eine Zusatzversicherung beinhaltet die Absicherung
zusätzlicher Risiken zur GKV, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld
und Auslandskrankenversicherung etc.
Im Gegensatz zur GKV wird bei der PKV der Vertragsabschluss
von Alter, Geschlecht, Einkommen, Gesundheitszustand, Beruf
und zu versichernde Leistung abhängig gemacht. Ein Attest, welches
den Gesundheitszustand des Antragsstellers beurkundet, muss
vor Vertragsabschluss erbracht werden. Eventuelle Vorerkrankungen
(Anamnese) können u.U. dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben
werden, die meist zu prozentualen Aufschlägen auf die Normalbeiträge
führen. Eine PKV kann ebenfalls, im Gegensatz zur GKV, einen
Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen.
In der PKV können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine
Versicherungspflicht in der GKV besteht, versichern lassen.
In erster Linie zählen dazu Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Da der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist,
wird es interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende.
Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden
werden, welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem
zählen zu den Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen
Ärzten und Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die
PKV für medizinische Leistungen deutlich höhere Sätze.
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