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29.10.2009 Wechsel in die PKV ab 2010 einfacher
Verringerung der Drei-Jahresfrist geplant.
Für Krankenversicherte gibt es im nächsten Jahr nicht nur Nachteile in Form von Beitragserhöhungen, sondern überdies hinaus auch Vorteile. Denn die Regierung hat anklingen lassen, dass es für die private Krankenversicherung schon bald vorteilhafte Neuerungen für die Versicherungsnehmer geben wird.
Diese Änderungen werden vor allem den Wechsel von der GKV in die PKV betreffen. Denn für immer mehr Menschen, die sich derzeit noch in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden, wird es immer attraktiver, in die private Krankenversicherung zu wechseln, um sich zukünftig dort versichern zu lassen. Doch dies ist im Moment noch nicht ganz so einfach möglich. Denn Versicherte, die den Schritt von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung tun wollen, müssen zunächst einmal ein entsprechendes Einkommen aufweisen können. Dieses Jahreseinkommen muss über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Darunter dürfen sich Arbeitnehmer nicht in der PKV versichern lassen.
Des weiteren muss das Einkommen für einen Mindestzeitraum von drei Jahren vorgewiesen werden können. Genau dies soll sich aber zukünftig womöglich ändern. Denn es ist bereits geplant, diesen Zeitraum auf die Dauer von einem Jahr herabzusetzen. Durch die Verringerung der so genannten Drei-Jahresfrist auf ein Jahr, wäre es für die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in Zukunft um einiges einfacher, sich entsprechend in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.
Die Versicherungspflichtgrenze verändert sich jedes Jahr. So lag der erforderliche Bruttojahresverdienst im Jahr 2007 beispielsweise bei 47.700 Euro, im Jahr 2008 bei 48.150 Euro und im Jahr 2009 bei 48.600 Euro. Da die Gehälter aber nicht immer im gleichen Ausmaß mitsteigen, ist es gerade für Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze nur knapp erreichen, sehr schwierig, diese auch drei Jahre hintereinander zu überschreiten. Durch die Herabsetzung der Beobachtungsdauer auf ein Jahr wird es jedoch wieder einfacher.
Auch im Jahr 2010 wird die Versicherungspflichtgrenze wiederum erhöht werden. Ein genauer Betrag steht derzeit noch nicht fest, jedoch steht die Zahl von 49.950 Euro brutto bereits in der Diskussion.
Für die in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung durchaus Vorteile mit sich bringen. Denn einerseits lassen sich dadurch in der Regel Kosten für die Beiträge einsparen, da die Angebote der privaten Krankenversicherungen frei wählbar sind und in einigen Fällen auch günstiger sind. Vor allem aber auch das größere Leistungsangebot, das hier in Anspruch genommen werden kann, trägt dazu bei, dass die Versicherten in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Denn dort können beispielsweise der Chefarzt-Service oder auch der Einbettzimmer-Service genutzt werden, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
Zu beachten ist jedoch bei der Suche nach einem neuen Tarifangebot auch immer, egal ob von GKV zu PKV oder von PKV zu PKV gewechselt wird, dass bereits bezahlte Altersrückstellungen nicht übernommen werden können.
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