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19.06.2009 Quo vadis ? - Die Zukunft der privaten Krankenversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen sehen sich nach dem Urteilsspruch von Karlsruhe als klarer Sieger Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts beurteilt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) die Zukunft seines Geschäftsmodells als gesichert. Dabei beruft sich der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte darauf, dass durch das Urteil das erste mal verfassungsrechtlich erwähnt worden sei, dass es zwei Säulen der Krankenversicherung in Deutschland gibt. Durch diese klare Aussage sei, so Schulte, die private Krankenversicherung neben der gesetzlichen fest im Gesundheitssystem verankert und somit als zweite Säule anzusehen.

Die Privatkassen selber sehen ebenfalls positiv in die Zukunft. Sie zogen vor das Verfassungsgericht, um gegen die Gesundheitsreform zu klagen; letztendlich scheiterten sie. Trotz allem sehen sie sich als Sieger und durch das Karlsruher Urteil gestärkt, denn es sei ihrer Meinung nach eine klare Absage an die Bürgerversicherung.

Zur Zeit sind bei den privaten Krankenkassen 8,6 Millionen deutsche Bundesbürger voll krankenversichert. Im Jahre 2008 lag der Zuwachs bei ungefähr 70.000 neu Versicherten. Dahingegen sind mehr als 70 Millionen Menschen in den gesetzlichen Krankenkassen versichert, davon haben fast 21 Millionen eine private Zusatz-Versicherung. Laut Schulte haben sich soweit 8.000 Menschen um einen Versicherungsschutz bei den Privaten bemüht. Wenn auch die Unternehmen von einem Massenwechsel von 300.000 bis 500.000 Nichtversicherten ausgegangen sind, so habe sich die Situation seitdem doch sehr geändert. 8.000 zusätzliche Mitglieder werden wohl kaum die übrigen Kunden über Gebühr belasten, betonte Schulte, sollte sich aber daran etwas ändern, so müsse die Bundesregierung zur Nachjustierung aufgerufen werden. Die Karlsruher Richter haben wohl den Basistarif bestätigt, den private Krankenversicherungen seit Jahresbeginn anbieten müssen und der sich an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Es ist aber ebenso zur Beobachtungspflicht aufgerufen worden. Somit ist der Gesetzesgeber zur Korrektur verpflichtet, wenn es bei den Privaten zu nicht verkraftbaren Belastungen durch den Basistarif kommen sollte. Schulte sieht darin eine Reißleine für den Notfall.

Der Verbandsvorsitzende Schulte forderte, Teile der gesetzlichen Krankenversicherung zu privatisieren, also von Umlagefinanzierungen auf Kapitaldeckung umzustellen. Er führt an, dass dazu die zahnmedizinische Versorgung, die Absicherung gegen private Unfälle sowie das Krankengeld für Langzeitpatienten geeignet sei. Das würde bedeuten, dass nach Darstellung der privaten Krankenversicherungen die Krankenkassen um 30 Milliarden EURO entlastet würden. Darüberhinaus sei eine Beitragssatzsenkung um fast drei Punkte ermöglicht. Ebenso sei ein finanzieller Spielraum für ergänzende Privatfürsorge geschaffen.

Viele der Experten sehen eine langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems nur als gesichert an, wenn die Bedeutung der privaten Krankenversicherungen zunehmen würde. Mittlerweile hat sich die Diskussion unter den Politikern sehr gespalten. Die einen wollen sogar die gesetzlichen Krankenversicherungen privatisieren, wohingegen die anderen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einander angleichen wollen.

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