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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.
Einführung in das Versicherungswesen: Zusatzversicherungen in der GKV (Wahltarife) [1/2]
Die Wahltarife (seit April 2007) der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) sind als eine Art von Zusatzversicherung zu verstehen,
die vorher nur von den privaten Krankenversicherungen (PKV)
angeboten wurde. Sie stehen mittlerweile vermehrt in Konkurrenz
zu den Leistungen der PKV und sorgen somit für mehr Wettbewerb,
den es allerdings schon vorher unter den privaten Krankenkassen
gab.
Die Gesundheitsreform hat es ermöglicht, dass die GKV nun, wie
die PKV, ihre Wahltarife anbieten kann. Somit hat sich die Lage
der PKV stark verändert. Neukunden müssen z.B. mit ihrem Verdienst
über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Bei einem Wechsel
in die PKV sind Versicherungsnehmer einer Bindungsdauer von
drei Jahren unterworfen, bis der Wechsel auch erfolgen darf.
Erschwerend kommt hinzu, dass nun auch GKV ihre attraktiven
Zusatzversicherungen anbieten.
Für den Verbraucher ergeben sich allerdings mit diesem zusätzlichen
Wettbewerb mehr Möglichkeiten, da damit zu rechnen ist, dass
noch eine Vielzahl von attraktiven Wahltarifangeboten mit Risikotarifen
respektive Selbstbehalttarifen auf den Markt kommen werden.
Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass die Angebote
immer schwieriger zu überblicken sind und der Vergleich sich
somit diffizil darstellt. Wer sich als Versicherungsnehmer mit
solch einem Wahltarif bindet, verzichtet drei Jahre auf das
Recht zu einer anderen Krankenkasse mit vielleicht einem günstigeren
Tarif zu wechseln.
Die wichtigsten Tarife im Überblick:
• Hausarzttarif: Alle Krankenkassen sind verpflichtet,
ein Hausarzttarif anzubieten. Wenn ein Versicherungsnehmer bei
Krankheit den Hausarzt vor dem Facharzt aufsucht, wird er von
Zuzahlungen oder Praxisgebühren befreit.
• Kostenerstattung: Wie bei privat Versicherten,
zahlt auch der gesetzlich Versicherte zunächst die Arztrechnungen
selbst. Er tritt somit in Vorleistung und reicht seine Arztrechnungen
im Nachhinein bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse
erstattet den vorgeschriebenen Teil für gesetzlich Versicherte.
Falls besondere Leistungen angefallen sind, muss der Versicherungsnehmer
diese Kosten selber tragen.
• Selbstbehalt: Bei einem Selbstbehalt zahlt
der Versicherte die in der Regel ambulanten Behandlungskosten
bis zu einer bestimmten Höhe selbst. Im Gegenzug ist die Versicherungsprämie
deutlich günstiger, als sie dies ohne Selbstbehalt wäre. Dieses
Modell ist in der PKV sehr verbreitet und wird gern von jüngeren
Versicherungsnehmern in Anspruch genommen.
• Beitragsrückerstattung: Wenn ein Versicherungsnehmer
für ein Jahr keine ambulante medizinische Behandlung in Anspruch
genommen hat oder keine Leistungen der Krankenkasse anfordert,
erhält er - abhängig vom Wahltarif - eine Rückerstattung.
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