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Fachartikel rund um das Thema Versicherung.

Einführung in das Versicherungswesen: Zusatzversicherungen in der GKV (Wahltarife) [1/2]

Die Wahltarife (seit April 2007) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind als eine Art von Zusatzversicherung zu verstehen, die vorher nur von den privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten wurde. Sie stehen mittlerweile vermehrt in Konkurrenz zu den Leistungen der PKV und sorgen somit für mehr Wettbewerb, den es allerdings schon vorher unter den privaten Krankenkassen gab.

Die Gesundheitsreform hat es ermöglicht, dass die GKV nun, wie die PKV, ihre Wahltarife anbieten kann. Somit hat sich die Lage der PKV stark verändert. Neukunden müssen z.B. mit ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Bei einem Wechsel in die PKV sind Versicherungsnehmer einer Bindungsdauer von drei Jahren unterworfen, bis der Wechsel auch erfolgen darf. Erschwerend kommt hinzu, dass nun auch GKV ihre attraktiven Zusatzversicherungen anbieten.

Für den Verbraucher ergeben sich allerdings mit diesem zusätzlichen Wettbewerb mehr Möglichkeiten, da damit zu rechnen ist, dass noch eine Vielzahl von attraktiven Wahltarifangeboten mit Risikotarifen respektive Selbstbehalttarifen auf den Markt kommen werden. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass die Angebote immer schwieriger zu überblicken sind und der Vergleich sich somit diffizil darstellt. Wer sich als Versicherungsnehmer mit solch einem Wahltarif bindet, verzichtet drei Jahre auf das Recht zu einer anderen Krankenkasse mit vielleicht einem günstigeren Tarif zu wechseln.

Die wichtigsten Tarife im Überblick:

Hausarzttarif: Alle Krankenkassen sind verpflichtet, ein Hausarzttarif anzubieten. Wenn ein Versicherungsnehmer bei Krankheit den Hausarzt vor dem Facharzt aufsucht, wird er von Zuzahlungen oder Praxisgebühren befreit.

Kostenerstattung: Wie bei privat Versicherten, zahlt auch der gesetzlich Versicherte zunächst die Arztrechnungen selbst. Er tritt somit in Vorleistung und reicht seine Arztrechnungen im Nachhinein bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den vorgeschriebenen Teil für gesetzlich Versicherte. Falls besondere Leistungen angefallen sind, muss der Versicherungsnehmer diese Kosten selber tragen.

Selbstbehalt: Bei einem Selbstbehalt zahlt der Versicherte die in der Regel ambulanten Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst. Im Gegenzug ist die Versicherungsprämie deutlich günstiger, als sie dies ohne Selbstbehalt wäre. Dieses Modell ist in der PKV sehr verbreitet und wird gern von jüngeren Versicherungsnehmern in Anspruch genommen.

Beitragsrückerstattung: Wenn ein Versicherungsnehmer für ein Jahr keine ambulante medizinische Behandlung in Anspruch genommen hat oder keine Leistungen der Krankenkasse anfordert, erhält er - abhängig vom Wahltarif - eine Rückerstattung.

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