Wer an einen Krankenkassenwechsel denkt, sollte über die genaue Vorgehensweise informiert sein. Seit dem 1.1.2002 können Versicherungsnehmer die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung ist man grundsätzlich 18 Monate gebunden. Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt für alle ab dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechte. Nach dem neuen Recht kann bei Eintritt eines neuen Versicherungsgrundes oder bei einem Arbeitgeberwechsel nur dann eine neue Krankenkasse gewählt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine 18-monatige Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse bestanden hat und die Mitgliedschaft zum Termin des Arbeitgeberwechsels vorausschauend wirksam gekündigt wurde.
Der Versicherungsnehmer muss gegenüber dem Arbeitgeber einen Nachweis über seine neue Mitgliedschaft der Krankenkasse seiner Wahl erbringen. Nur so wird die Krankenkassenwahl auch wirksam. Dies geschieht durch die Vorlage einer entsprechenden Mitgliedschaftsbescheinigung, die von der neuen Krankenkasse ausgestellt wird. Der Arbeitgeber muss zum Ende der Kündigungsfrist die Abmeldung bei der alten sowie die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse durchführen. Hierbei ist folgendes zu beachten: Falls die Vorlage der Mitgliedschaftsbescheinigung nicht oder verspätet erfolgt, wird die Kassenwahl unwirksam. Die Mitgliedschaft wird automatisch bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.
Wenn ein Wechsel der Krankenkassen gewählt wurde, ist die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen zu kündigen. Nach der erfolgten Kündigungsfrist wird die bisherige Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung erteilen.
Daraufhin muss der neuen Krankenkasse der Aufnahmeantrag übersandt werden. Bei vielen Krankenkassenanbietern kann dies Online erfolgen. Auf alle Fälle ist darauf zu achten, dass der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der vorherigen Krankenkasse vorzulegen ist. Eine Mitgliedschaft darf nicht abgelehnt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt wurden, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten. Eine evtl. Ablehnung wegen schwerwiegender Vorerkrankungen ist deshalb unzulässig.
Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten allerdings wichtige Punkte im Vorwege geklärt werden, wie z.B. welche speziellen Wahltarife zur Verfügung stehen, die Höhe der Beitragssätze, Zuschläge oder evtl. Rückzahlungen, Zusatzleistungen und Bonussystem.
