Die Leistungen einer privaten Krankenkasse (PKV) variieren je nach Gesellschaft und Angebot der Tarife. Der größte Vorteil der PKV ist, dass man die gewünschten Leistungen durch die Auswahl der passenden Tarife weitgehendst selbst bestimmen kann. z.B. sind Leistungen beim Arzt und Unterbringung im Krankenhaus ebenso frei wählbar, wie die Erstattung für Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz sowie Sehhilfen etc. Nachfolgend sind einige der meist gewählten Tarife genannt. Ambulante Behandlungen Arztbesuche und verschriebene Medikamente sowie Heilmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik und Fango, oder Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Prothesen und Hörgeräte) werden je nach Tarif im gesamten Umfang übernommen, oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Der gesetzliche Beitragszuschlag ist mit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes aus dem Jahr 2000 gesetzlich vorgeschrieben. Jede Person, die eine private Krankenversicherung abschließt, muss einen Zuschlag von 10% auf bestimmte Tarife bezahlen. Dieser Zuschlag wird von den privaten Krankenkassen verzinslich angelegt und muss ab dem 65. Lebensjahr zur Entlastung der Beiträge herangezogen wird.
Krankenhaus
Die private Krankenversicherung erstattet alle Kosten, welche durch ärztliche Behandlungen oder für die Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Es muss im Vorhinein entschieden werden, ob eine Unterbringung auf der Privatstation im Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung bevorzugt wird, oder ob das Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt ausreicht.
Kranken-Tagegeld gegen Verdienstausfall
Wer Einkommensverluste bei längere Arbeitsunfähigkeit vermeiden möchte, hat die Möglichkeit mit einer Krankentagegeldversicherung vorzubeugen.
Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung ist seit dem Januar 1995 für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, d.h. auch für privat Versicherte.
Zahnarzt oder Kieferorthopäden
Ein Zahn-Tarif übernimmt Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz und zudem auch die Kosten für Kieferorthopädie, wie z.B. Kieferkorrekturen. Für Zahnbehandlungen können zwischen 80 % und 100 % Erstattung vereinbart werden. Beim Zahnersatz zwischen 40 % und 100 %.
Zusätzlich können folgende Tarife zur Ergänzung herangezogen werden:
Entlastungstarife
Viele Krankengesellschaften bieten spezielle Zusatz-Tarife an, welche den Beitrag im Alter um einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz senken (zusätzliche Beitragsentlastung in der Rente). Dieser Tarif ist nur für Angestellte sehr interessant, weil der Arbeitgeber auch hier die Hälfte des Beitrages bezuschusst. Nachteil: Sollte später die Gesellschaft gewechselt, oder wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt werden, sind alle Ansprüche hieraus verloren.
Kurtarife oder Kur-Tagegelder
Kuren und REHA-Maßnahmen sind generell eine Leistungssache der gesetzlichen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, Knappschaft oder Berufsgenossenschaft). Arbeitnehmer sind deshalb in der Regel automatisch gesetzlich abgesichert. Manche Privattarife beinhalten trotzdem auch Leistungen für Kuraufenthalte für den Fall, dass der gesetzliche Träger die Kostenübernahme ablehnt. Bei anderen wiederum können solche Leistungen durch spezielle Kurtarife oder Kur-Tagegelder extra versichert werden.
Pflege-Zusatzversicherungen oder Pflege-Tagegelder
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind mit denen der gesetzlichen Sozialversicherung identisch, obwohl das Leistungsspektrum der Sozialversicherung den Standard einer privaten Versicherung bei weitem nicht erreicht. Diese Lücke kann mit diesem zusätzlichen Tarif abgedeckt werden.
