Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Abteilungspflegesatz
Abteilungspflegesätze, die nicht mit Fallpauschalen und Sonderentgelten vergütet werden, gelten als Entgelt für ärztliche und pflegerische Tätigkeiten. Sie sollen außerdem für spezielle Einrichtungen des Krankenhauses, die ausschließlich oder überwiegend der Behandlung von Querschnittsgelähmten, Schwerstbrandverletzten, Aids-Patienten, Schädel-Hirn-Verletzten, onkologisch zu behandelnden Patienten, neonatologischen Intensivbehandlungen von Säuglingen und Dialysepatienten, dienen.
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