Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "Ä"
Äquivalenzprinzip
Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren die Beiträge basierend auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Danach werden für die zu Versichernden Beiträge nach dem persönlichen Risiko erhoben. Diese individuellen Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen.
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