Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Akupunktur
Im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) werden in der Regel Aufwendungen für Akupunktur erstattet, wobei die Leistungsfrage vorher beim jeweiligen Versicherungsunternehmen abgeklärt werden sollte. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife für alternative Therapieformen an.
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