Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Allgemeine Krankenhausleistungen
Dazu gehören Leistungen wie Pflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Verpflegung und die Unterkunft in der allgemeinen Pflegeklasse sowie die ärztlichen Leistungen. Diese sind mit den Pflegesätzen des Krankenhauses abgegolten. Unter diese Regelung können auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter fallen. Dagegen werden Dienste von Hebammen, Belegärzten oder Entbindungspflegern nicht Krankenhausleistungen anerkannt, da es sich hier um niedergelassene Personen handelt.
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