Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (MB/KK94) gelten Musterbedingungen ebenso wie für die Krankentagegeldversicherung (MN/KT94). Diese haben Gültigkeit für alle Versicherungsgesellschaften. Daneben haben Versicherungen besondere Tarifbedingungen, die den Versicherungsumfang näher beschreiben. Hier muss beachtet werden, dass diese Bedingungen nur zu Gunsten des Versicherten von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen dürfen.
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