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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "A"

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (MB/KK94) gelten Musterbedingungen ebenso wie für die Krankentagegeldversicherung (MN/KT94). Diese haben Gültigkeit für alle Versicherungsgesellschaften. Daneben haben Versicherungen besondere Tarifbedingungen, die den Versicherungsumfang näher beschreiben. Hier muss beachtet werden, dass diese Bedingungen nur zu Gunsten des Versicherten von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen dürfen.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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