Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Alternative Heilmethoden
Es gibt mittlerweile von privaten Krankenversicherern Kataloge mit Auflistungen von Therapien und Heilmethoden. Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten werden, soweit sie von der Schulmedizin anerkannt sind, erstattet. Entsprechende Leistungen bekommt der Versicherte erstattet, sofern ein niedergelassener Arzt oder Heilpraktiker die Untersuchung durchführt. Das Maß der Behandlungen darf hierbei nicht überschritten werden.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
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