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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "A"

Altersgrenze

Die Voraussetzung für einen Rentenanspruch ist die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres, die beim 65. Lebensjahr liegt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente ist mit Rentenabschlägen möglich. Ebenso gibt es bestimmte Altersrenten, die bereits mit dem 60. oder 63. Lebensjahr bezogen werden können. Bei Schwerbehinderten z.B. kann die Altersrente auf das 63. Lebensjahr angehoben werden.

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