Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Altersrente für Frauen
Anspruch auf ungekürzte Altersrente haben Frauen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, vor dem 1.1.1952 geboren sind, nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung erfüllt haben, eine Wartezeit von 15 Jahren vorweisen können.
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