Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Anschlussheilbehandlung
Diese Art von Behandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Unmittelbar nach der ärztlichen Feststellung sollten Renten- bzw. Versicherungsträger informiert werden, da Versicherungsleistungen im Voraus beantragt werden müssen.
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