Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Anwartschaftsversicherung
Bei längeren ununterbrochenen Auslandsaufenthalten, wirtschaftlicher Notlage sowie gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Dadurch erwirbt man das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsüberprüfung auf die Krankheitskostenversicherung/Krankentagegeldversicherung gleicher Tarifgrundlager überzugehen.
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