Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf Beihilfe, sofern sie ein Einkommen haben, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und darüberhinaus keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung empfangen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
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