Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Arbeitsunfähigkeit
Wenn ein Versicherter seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausführen kann, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Er darf auf keinen Fall einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
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