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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Arzneimittel-Festbeträge

Im deutschen Gesundheitswesen werden die Höchstgrenzen, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Medikamente und Hilfsmittel bezahlen, als Festbeträge bezeichnet. Sie wurden erstmals 1989 durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) eingeführt. Demnach muss ein Patient die Differenz zwischen dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegten Festbetrag und dem eventuellen höheren Verkaufspreis selber tragen.

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