Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
A
|
B |
C
|
D |
E
|
F |
G
|
H |
I
|
J |
K
|
L |
M
|
N |
O
|
P | Q |
R |
S
|
T |
U
|
V |
W
| X | Y |
Z
Buchstabe "A"
Arzneimittel-Festbeträge
Im deutschen Gesundheitswesen werden die Höchstgrenzen, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Medikamente und Hilfsmittel bezahlen, als Festbeträge bezeichnet. Sie wurden erstmals 1989 durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) eingeführt. Demnach muss ein Patient die Differenz zwischen dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegten Festbetrag und dem eventuellen höheren Verkaufspreis selber tragen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.