Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "A"
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist als Bestandteil eine Untergruppe der Krankenversicherung zu verstehen. Eine derartige Versicherung deckt im allgemeinen Kosten von akut auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arzneimitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland ab.
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