Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "B"
Beamte
Für Beamte kommt zu ihren Bezügen zusätzlich eine sogenannte Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Sätze dieser Beihilfe sind entweder personen- oder familienstandsbezogen. Sie richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes respektive Landes.
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