Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "B"
Beitrag
Für den gewährten Versicherungsschutz muss vom Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen ein Beitrag gezahlt werden. Neben den laufenden Beiträgen, die sich aus dem Erstbetrag und den Folgebeiträgen zusammensetzen, gibt es auch Einmalbeiträge. Beiträge können im Allgemeinen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden. Ratenzuschläge fallen dann an, wenn Jahresbeiträge in unterjährigen Raten bezahlt werden.
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