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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "B"

Beitrag

Für den gewährten Versicherungsschutz muss vom Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen ein Beitrag gezahlt werden. Neben den laufenden Beiträgen, die sich aus dem Erstbetrag und den Folgebeiträgen zusammensetzen, gibt es auch Einmalbeiträge. Beiträge können im Allgemeinen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden. Ratenzuschläge fallen dann an, wenn Jahresbeiträge in unterjährigen Raten bezahlt werden.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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