Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "B"
Beitragsbemessungsgrenze
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Sie beträgt 75% der Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedes Jahr zum 1. Januar wird die Beitragsbemessungsgrenze neu festgelegt.
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