Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
A
|
B |
C
|
D |
E
|
F |
G
|
H |
I
|
J |
K
|
L |
M
|
N |
O
|
P | Q |
R |
S
|
T |
U
|
V |
W
| X | Y |
Z
Buchstabe "B"
Belegärzte
Niedergelassene Ärzte können in Krankenhäusern Betten „belegen“ lassen und ebenso die Einrichtung des Krankenhauses nutzen. Sie haben ebenso das Recht ihre Patienten im Krankenhaus stationär zu behandeln, wie sie auch auf stationäre Einrichtungen zurückgreifen können. Solche Belegärzte erhalten ihre Vergütung nicht vom Krankenhaus und somit sind ihre Leistungen gesondert abzurechnen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.