Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "B"
Bezugsgröße
Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter in der Rentenversicherung aus dem Vorjahr nennt man Bezugsgröße. Diese wird jährlich neu ermittelt und dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.