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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "B"

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

In der Sozialgesetzgebung, Buch V (SGB V), sind die Richtlinien zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlichen Richtlinien beschlossen worden.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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