Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "E"
Empfängnisverhütung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen geben Versicherten das Leistungsrecht auf einen Anspruch auf ärztliche Beratung und Fragen der Empfängnisverhütung. Dazu gehören auch die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte haben darüberhinaus Anspruch auf ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bis zu ihrem vollendeten 20. Lebensjahres.
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