Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "F"
Familienversicherung
Versicherungsnehmer können den Ehegatten sowie Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mit versichern lassen. Dies ist nur möglich, wenn das monatliche Gesamteinkommen des Ehegatten und der Kinder ein Siebtel nicht überschreitet.
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