Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
A
|
B |
C
|
D |
E
|
F |
G
|
H |
I
|
J |
K
|
L |
M
|
N |
O
|
P | Q |
R |
S
|
T |
U
|
V |
W
| X | Y |
Z
Buchstabe "F"
Freiberufler
Freiberufler können sich nach dem Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Bedingung ist, dass man mindestens 12 Monate unmittelbar vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war oder mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren. Im EStG wird bestimmt, wer als Freiberufler gilt; hierzu zählen selbständige Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Dolmetscher und Heilpraktiker.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.