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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "G"

Gesundheitsreformgesetz

Die gesetzlichen Eingriffe in Rahmenbedingungen der Krankenversicherung werden als Gesundheitsreform bezeichnet. Eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen sollte dabei das geplante Ziel sein. Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) trat am 1.1.1989 in Kraft und hat in seiner Geschichte schon viele Modifikationen erlebt. Mittlerweile ist das GRG durch das Gesundheitsstrukturgesetz abgeändert worden. Das Recht der gesetzlichen Krankenkassen wurde neu geregelt und im fünften Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V) zusammengefasst.

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